Regierungsmitglieder im Visier der Basler Staatsanwaltschaft

Die Honorar-Affäre in Basel-Stadt zieht weitere Kreise. Die Staatsanwaltschaft klärt nun ab, ob sich die Regierungsräte Eva Herzog, Christoph Brutschin und Christoph Eymann in einer Weise strafbar gemacht haben.

Christoph Brutschin (links), Eva Herzog (2. von links) und Christoph Eymann (rechts) stehen im Fokus der Staatsanwaltschaft.

(Bild: Georgios Kefalas)

Die Honorar-Affäre in Basel-Stadt zieht weitere Kreise. Die Staatsanwaltschaft klärt nun ab, ob sich die Regierungsräte Eva Herzog, Christoph Brutschin und Christoph Eymann in einer Weise strafbar gemacht haben.

In der Affäre um die nicht korrekte Deklaration von Nebeneinkünften hat die Basler Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen ausgeweitet: Abgeklärt wird nun auch, ob amtierende Regierungsräte gegen das Gesetz verstossen haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Samstag entsprechende Angaben der «Basler Zeitung».

Bereits seit dem 30. Juli läuft von Amtes wegen ein polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Regierungsrat Carlo Conti wegen Verdachts des Betrugs und der Urkundenfälschung. Seit einigen Wochen tätige die Staatsanwaltschaft nun auch Abklärungen bezüglich möglicher strafbarer Handlungen von amtierenden Regierungsräten, wie es bei der Staatsanwaltschaft auf Anfrage hiess.

Unregelmässigkeiten bei anderen Regierungsmitgliedern

Auslöser der Abklärungen ist ein Anfang Juli veröffentlichter Bericht der baselstädtischen Finanzkontrolle. Diese untersuchte im Auftrag der Regierung nach der Rücktrittsankündigung Contis vom Januar die Deklaration der Nebeneinkünfte sämtlicher Regierungsmitglieder.

Im Fall Contis, der seine Verfehlungen selbst publik gemacht hatte, kam die Finanzkontrolle auf einen Fehlbetrag von insgesamt 107’000 Franken. Bei drei der übrigen sechs Regierungsmitglieder stellte die Finanzkontrolle ebenfalls Unregelmässigkeiten fest, allerdings in einem deutlich geringeren Ausmass.

Die Fehlbeträge beliefen sich lediglich auf 3500 bis 6200 Franken pro Person für den gesamten Zeitraum von 2004 bis 2013. Ursache der Fehlbeträge sind zudem zumeist Verwaltungsmängel. Zum Stand der laufenden Abklärungen waren bei der Staatsanwaltschaft keine Angaben erhältlich.

Nächster Artikel