Regierungsrat: Bislang keine Staatstrojaner im Aargau

Die Aargauer Kantonspolizei hat laut Regierungsrat bislang keine Staatstrojaner zur Überwachung der Computer von verdächtigen Personen eingesetzt. Es bestehe jedoch die Absicht, bei dringendem Verdacht auf eine schwere Straftat solche Staatstrojaner einzusetzen.

Die Aargauer Kantonspolizei hat laut Regierungsrat bislang keine Staatstrojaner zur Überwachung der Computer von verdächtigen Personen eingesetzt. Es bestehe jedoch die Absicht, bei dringendem Verdacht auf eine schwere Straftat solche Staatstrojaner einzusetzen.

Der Einsatz von Staatstrojanern könne jedoch nicht selbstständig von der Kantonspolizei ausgelöst werden, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Anfrage der Grünen Fraktion im Grossen Rat.

Die Staatsanwaltschaft müsse einen solchen Einsatz anordnen. Zudem sei eine Genehmigung durch das kantonale Zwangsmassnahmengericht notwendig. Dabei müssten die in der schweizerischen Strafprozessordnung genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Anwendung der Computer-«Spione» sind im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geändert worden. Die revidierten Bestimmungen sind noch nicht in Kraft.

Überwachung des Mobiltelefons

In der Vergangenheit setzte die Kantonspolizei jedoch fallweise für die Suche von vermissten Personen und zu Fahndungszwecken sogenannte IMSI-Catcher ein. Mit diesem Gerät kann die auf der Karte eines Mobiltelefons gespeicherten International Mobile Subscriber Identidy (IMSI) ausgelesen werden.

Auch kann der Standort eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle eingegrenzt werden. Das Mithören von Telefongesprächen ist möglich.

Der IMSI-Catcher wird im Aargau laut Regierungsrat gestützt auf das Polizeigesetz für die Gefahrenabwehr bei der Notsuche nach vermissten Personen eingesetzt. Der Catcher komme auch bei schweren Verbrechen wie Kapitaldelikten oder gewerbsmässigem Drogenhandel zum Einsatz.

Die Staatsanwaltschaft und das Zwangsmassnahmengericht müssen jeweils grünes Licht geben. Die Kosten für den Einsatz des IMSI-Catchers sind abhängig von der Tages- oder Nachtzeit sowie vom Aufwand und der Einsatzdauer, wie der Regierungsrat ausführt. In der Regel fallen pro Fall Kosten von 600 bis 800 Franken an.

Die Kantonspolizei Aargau verfügt selber nicht über einen IMSI-Catcher. Dieser wird bei Bedarf von der Bundeskriminalpolizei oder einer anderen Kantonspolizei, welche über ein entsprechendes Gerät verfügt, zur Verfügung gestellt. Es werden keine privaten Anbietenden berücksichtigt, wie der Regierungsrat versichert.

Nächster Artikel