Regierungsrat Thomas Weber ruft im Baselbieter ZAK-Streit zur Klärung auf

In die Kontroverse um die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) des Kantons Baselland hat sich jetzt der Baselbieter Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber eingeschaltet. Er rief die Beteiligten zu einer Klärung der Differenzen und zu einer konstruktiven Lösung auf.

Mässigende Worte im Streit um die Zentrale Arbeitsmmarkt-Kontrolle (ZAK) im Baselbiet.

In die Kontroverse um die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) des Kantons Baselland hat sich jetzt der Baselbieter Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber eingeschaltet. Er rief die Beteiligten zu einer Klärung der Differenzen und zu einer konstruktiven Lösung auf.

Die im Kanton Baselland für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständige ZAK sorgt in Polit- und insbesondere in Gewerkschaftskreisen seit Monaten für rote Köpfe. Die Arbeitnehmerseite wirft der Wirtschaftskammer Baselland als Vertreterin der Arbeitgeberseite bei der Führung der ZAK mangelnde Transparenz und Unregelmässigkeiten vor.

ZAK trotz Rückzug des GBBL handlungsfähig

Vergangene Woche erklärte der Gewerkschaftsbund Baselland (GBBL) einen Tag vor der Generalversammlung den Rückzug aus der ZAK. Diese sei jedoch operativ handlungsfähig, hielt SVP-Regierungsrat Thomas Weber am Dienstag fest. Nach seinen Angaben finden Kontrollen weiterhin statt.

Unklar ist für den Baselbieter Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber, ob sich der GBBL tatsächlich aus der ZAK zurückgezogen hat, ob dieser Schritt auf vereinsrechtlich konforme Weise erfolgt ist und wie er umgesetzt werden soll. Dies solle nun so schnell wie möglich geklärt werden, fordert Weber.

Gleichzeitig rief er den GBBL und die Wirtschaftskammer auf, an den gemeinsamen Tisch zurückzukehren. Im direkten Gespräche solle dafür gesorgt werden, dass das «hohe gesellschaftliche Gut der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit» nicht leichtfertig über Bord geworfen werde.

Gemeinsame Kontrollstelle

Laut Weber ist die Kooperation der Sozialpartner unumgänglich: Das kantonale Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gehe grundsätzlich von einer gemeinsamen Kontrollstelle aus. Deshalb müsse die ZAK als offizielles Kontrollorgan gegen Schwarzarbeit im Baugewerbe von den kantonalen Dachverbänden der betroffenen Sozialpartner getragen werden.

An der ZAK-Generalversammlung haben trotz dem Rückzug des GBBL zwei Gewerkschaftsvertreter teilgenommen. Der eine von ihnen ist alt SP-Landrat Daniel Münger, der bisherige Vizepräsident der ZAK, der am Freitag wie schon lange angekündigt zurücktrat. Er sieht die ZAK durch den Revisionsbericht 2014 vom Vorwurf von Unregelmässigkeiten entlastet.

Weiterhin hängig sind in Zusammenhang mit der Kontroverse um die ZAK eine Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft sowie Abklärungen des Baselbieter Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA). Letztere bilden die Grundlage für eine allfällige Rückforderung des Kantons von 380’000 Franken. Baselland wirft der ZAK vor, 2014 nicht genug Schwarzarbeitskontrollen vorgenommen zu haben.

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