Regierungsrat will Übergangslösung für Ausgleich der Spitalkosten

Die neue Spitalfinanzierung führt im Aargau zu über 150 Millionen Franken Mehrbelastung für den Kanton. Die Mehrbelastung soll in einem neuen Finanzausgleich kompensiert werden. Weil dieser frühestens 2016 in Kraft tritt, schlägt der Regierungsrat eine Übergangslösung vor.

Die neue Spitalfinanzierung führt im Aargau zu über 150 Millionen Franken Mehrbelastung für den Kanton. Die Mehrbelastung soll in einem neuen Finanzausgleich kompensiert werden. Weil dieser frühestens 2016 in Kraft tritt, schlägt der Regierungsrat eine Übergangslösung vor.

Der Ausgleich soll genau in der Höhe der bisherigen Leistungen der Gemeinden an die Spitalfinanzierung erfolgen, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Grundlage der Berechnungen soll die Jahresrechnung 2013 sein.

Der Ausgleich für die Lastenverschiebung zum Kanton erfolgt über die Beiträge an die Gemeinden für den Personalaufwand für die Volksschule. Der Kanton will den heutigen Rabatt des Finanzausgleichs streichen und einen separaten Zuschlag einführen.

Ebenfalls ausgeglichen werden sollen die Verschiebungen zwischen den Gemeinden, die sich aus dem Wegfall des indirekten Finanzausgleichs ergeben.

Dies bedeutet, dass Gemeinden, die mit der Kompensationslösung besser fahren als würden als vorher, ihren „Gewinn“ in einen „Ausgleichstopf“ abgeben müssen, wie der Botschaft des Regierungsrates zu entnehmen ist. Gemeinden, die schlechter fahren würden, erhalten ihren „Verlust“ aus diesem Topf erstattet.

Übergangslösung bis Neuregelung des Finanzausgleich

Der Regierungsrat sieht diesen Ausgleich als Übergangslösung. Eine umfassende Überprüfung der Aufgaben- und Lastenverteilung sowie des Finanzausgleichs sei bereits veranlasst. In den nächsten Monaten sollen Vorschläge für eine Neuregelung erarbeitet werden.

Eine Neuregelung des Finanzausgleichs könne jedoch frühestens 2016 in Kraft treten. Die Übergangslösung sei kein Präjudiz für die künftige Neuregleung von Aufgabenteilung und Finanzausgleich.

Die Variante mit dem Ausgleich über den Personalaufwand der Volksschule sei in einer Anhörung deutlich bevorzugt worden. Eine Minderheit wollte die Kantonalisierung der Spitalfinanzierung verschieben.

Einige Gemeinden forderten Verzicht auf Ausgleich

Eine beträchtliche Zahl Aargauer Gemeinden forderte gar einen völligen Verzicht auf einen finanziellen Ausgleich. Für den Regierungsrat kommt das nicht in Frage, da dies „in fundamentalem Widerspruch zu den Grundsätzen der Aufgabenteilung“ stehen würde.

Zudem würde ein Verzicht zu einer „massiven und ungerechtfertigten“ Mehrbelastung des Kantons führen. Die Folge davon wäre eine weitere Öffnung der Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden.

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