Der Landrat hat die Behandlungsfrist der Regio-Stärkungsinitiative, die als Ziel die Aufwertung von Baselland zum Vollkanton mit zwei Ständeratssitzen hat, stillschweigend um maximal zwei Jahre verlängert. Bis zur Behandlung sollen zusammen mit Basel-Stadt die nötigen Schritte geprüft werden.
Das Parlament folgte mit dem Entscheid am Donnerstag dem Antrag seiner Justiz- und Sicherheitskommission. Das Anliegen hatte da zwar eine grosse Unterstützung gefunden, ein alleiniges Vorpreschen des Baselbiets erachtete die Kommission jedoch nicht für sinnvoll.
Sollte das Unterfangen intakte Erfolgschancen haben, müsse es optimal vorbereitet sein. Dazu braucht es gemäss Kommission «als Minimalvoraussetzung» weitere und vertiefende Gespräche zwischen den Regierungen und den Parteien in Basel-Stadt und Baselland. Idealerweise könnte man dann zusammen einen Vorstoss einreichen.
Regierung gegen Initiative
Die Regierung hatte sich zuvor gegen die Initiative gestellt. Sie beantragte dem Landrat, das Volksbegehren abzulehnen. Die Initiative sei der falsche Weg, um die Aufwertung von Baselland zu einem Vollkanton mit zwei Ständeräten zur erreichen.
Insbesondere die Vorgabe, dass sie eine Volksinitiative in die Wege leiten soll, lehnt die Regierung ab. Das Instrument, mit dem ein Kanton seine Anliegen gegenüber dem Bund einbringen kann, sei die Standes- und nicht die Volksinitiative.
Das Hauptproblem besteht für die Baselbieter Regierung jedoch darin, dass die Initiative sie dazu verpflichten will, auf die Aufwertung auch von Basel-Stadt zum Vollkanton hinzuwirken. Es könne nicht Aufgabe eines Kantons sein, für einen andern Kanton zu entscheiden.
Auftrag seit 1988 in der Verfassung
Die formulierte Verfassungsinitiative war im November 2014 mit 2311 Unterschriften eingereicht worden. Lanciert hatte sie ein Komitee um den früheren FDP-Nationalrat Hans Rudolf Gysin. Mit der Verlängerung der Behandlungsfrist zeige sich gemäss Landratskommission auch das Initiativkomitee einverstanden.
Der Auftrag an die politischen Behörden des Kantons, sich für einen Vollkanton einzusetzen, war 1988 in die Baselbieter Kantonsverfassung aufgenommen worden. Die eidgenössischen Räte hatten letztmals 2001 eine Standesinitiative für einen Vollkanton Baselland abgelehnt.