Reichensteuer in Frankreich nicht verfassungskonform

Der französische Verfassungsrat hat einen der zentralen Steuerbeschlüsse der Pariser Linksregierung gekippt. Das höchste Verfassungsgremium erklärte den Höchststeuersatz von 75 Prozent für Einkommen von mehr als einer Million Euro für nicht verfassungskonform.

Ein Vorzeigeprojekt des französischen Präsidenten muss geändert werden (Archiv) (Bild: sda)

Der französische Verfassungsrat hat einen der zentralen Steuerbeschlüsse der Pariser Linksregierung gekippt. Das höchste Verfassungsgremium erklärte den Höchststeuersatz von 75 Prozent für Einkommen von mehr als einer Million Euro für nicht verfassungskonform.

Der Verfassungsrat bemängelte, dass die Reichensteuer auf dem Einkommen einzelner Personen basiere; üblicherweise werde aber das Einkommen von Haushalten als Grundlage für die Erhebung der Einkommenssteuer genommen.

Ein Haushalt, in dem jedes Mitglied pro Jahr 900’000 Euro verdiene, wäre demnach von der neuen Steuer ausgeschlossen. Dagegen werde ein Haushalt dann mit dem Höchstsatz besteuert, wenn eines seiner Mitglieder ein Jahreseinkommen von beispielsweise 1,2 Millionen Euro habe. Das oberste Gericht sprach deshalb von einer Verletzung der Gleichbehandlung bei öffentlichen Belastungen.

Der französische Verfassungsrat besteht regulär aus neun Mitgliedern, die auf Zeit vom Staatschef sowie den Präsidenten der beiden Parlamentskammern Senat und Nationalversammlung berufen werden. Hinzu kommen aktuell drei ehemalige Präsidenten als Mitglieder.

Der sozialistische Präsident François Hollande, der die Reichensteuer im Wahlkampf versprochen hatte, reagierte nach Angaben seines Umfelds „gelassen“.

Regierungschef Jean-Marc Ayrault kündigte unmittelbar nach der Entscheidung neue Regelungen an, welche der Entscheidung des Verfassungsrats Rechnung tragen würden. Zugleich betonte Ayrault, die Entscheidung stelle die geplante Sanierung des französischen Haushalts nicht in Frage. Überdies habe der Verfassungsrat die „Wiedereinführung der Vermögensteuer“ nicht grundsätzlich in Frage gestellt.

Bereits im Budget enthalten

Die Reichensteuer, die Hollande Ende Februar angekündigt hatte, war zunächst für zwei Jahre vorgesehen. Im Budget für das Jahr 2013 wurde sie miteingerechnet. Nach Angaben aus Regierungskreisen betraf der Höchststeuersatz ungefähr 1500 reiche Franzosen.

Der Staat habe sich von der Massnahme im kommenden Jahr „weniger als 500 Millionen Euro“ Mehreinnahmen versprochen. Der gesamte französische Staatshaushalt für 2013 hat nach diesen Angaben ein Volumen von rund 300 Milliarden Euro.

Vorzeigeprojekt von Hollande

Trotz der relativ geringen Auswirkungen auf das Budget galt die Reichensteuer als eines der Vorzeigeprojekte des im Mai gewählten sozialistischen Präsidenten.

Die konservative Opposition und Wirtschaftsvertreter hatten die Massnahme heftig kritisiert und vor der Abwanderung reicher Franzosen ins Ausland gewarnt. Neue Nahrung bekam der Streit, als der französische Filmstar Gérard Depardieu kürzlich ankündigte, er werde aus Steuergründen nach Belgien umziehen.

Angerufen wurde der Verfassungsrat von Abgeordneten und Senatoren der früheren konservativen Regierungspartei UMP. Der ehemalige Regierungschef François Fillon sah sich durch die Entscheidung der Verfassungsschützer bestätigt.

Mit Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen im Umfang von knapp 37 Milliarden Euro will Frankreich den Fehlbetrag im Budget im kommenden Jahr auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) drücken.

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