Die belgische Staatsanwaltschaft hat sich gegen die Einbürgerung des reichsten Franzosen, Bernard Arnault, ausgesprochen. Bereits die Einwanderungsbehörde hatte sich im vergangenen Monat schon ablehnend zu Arnaults Antrag geäussert.
Der Chef des Luxusgüterunternehmens LVMH habe nicht nachweisen können, dass sein Lebensmittelpunkt wie erforderlich in den vergangenen drei Jahren in Belgien gelegen habe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag.
Arnaults Antrag auf belgische Staatsbürgerschaft im September hatte in Frankreich für Unmut gesorgt. Kritiker werfen ihm vor, er wolle wie auch der Schauspieler Gerard Depardieu auf diesem Wege die in Frankreich geplante neue Reichensteuer umgehen.
Diese sieht eine Besteuerung von Einkommen, die eine Million Euro übersteigen, in Höhe von 75 Prozent vor. Arnault hat den Vorwurf der Steuerflucht zurückgewiesen.
Belgier zahlen keine Vermögenssteuer
In Belgien trifft ein Parlamentsausschuss die Entscheidung über die Vergabe der Staatsbürgerschaft an Ausländer. Er stützt sich dabei auf Empfehlungen der Staatsanwaltschaft, des Geheimdienstes und der Einwanderungsbehörde. Auch letztere hatte sich Medienberichten zufolge im vergangenen Monat schon ablehnend zu Arnaults Antrag geäussert.
Die Vermögensbesteuerung stellt einen weiteren Anreiz für eine Steuerflucht nach Belgien dar. Einwohner Belgiens zahlen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft keine Vermögenssteuer. In Frankreich werden Vermögen über 1,3 Millionen Euro besteuert. Auch die Gewinne aus Aktienverkäufen sind in Belgien steuerfrei.
Im vergangenen Monat hatte der französische Schauspieler Gerard Depardieu erklärt, er sei von Frankreich nach Belgien umgezogen, um der neuen Reichensteuer zu entgehen. Ministerpräsident Jean-Marc Ayrault bezeichnete dies als erbärmlich, was wiederum eine erboste Reaktion Depardieus zur Folge hatte. Depardieu nahm daraufhin den vom russischen Präsidenten Wladimir Putin angebotenen russischen Pass an.