Ein Unternehmen in Österreich hat eine Mitarbeiterin entlassen, weil sie zu wenig gut deutsch konnte. Nur: Die Frau arbeitete seit 20 Jahren im Betrieb.
Die Arbeitskammer Oberösterreich (AK), welche die Frau vor Gericht unterstützte, vermutet, dass die Reinigungskraft dem Unternehmen zu teuer geworden ist. «Denn die Reinigungskraft war nach dem Kollektivvertrag der Chemischen Industrie beschäftigt und hatte nach 20 Jahren im Unternehmen relativ gut verdient», so die Kammer am Montag in einer Mitteilung.
Die AK erstritt nun für die Beschäftigte eine Nachzahlung von 31’600 Euro. «Wir haben daher die Kündigung als sozialwidrig angefochten und so für die Frau zumindest eine angemessene Entschädigung erstritten», heisst es bei der AK.