Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Restaurants bleiben geheim, sofern die Kantone nichts anderes entscheiden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat Regeln für mehr Transparenz abgelehnt. Der so genannte Restaurant-Pranger ist damit definitiv vom Tisch.
Mit 107 zu 71 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der Nationalrat am Montagabend, auf die Linie des Ständerates einzuschwenken und die fraglichen Passagen aus dem Gesetz zu streichen. Gesundheitsminister Alain Berset plädierte vergeblich dafür, im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten mehr Transparenz zu schaffen.
Im Frühjahr hatte der Nationalrat die vorgesehenen Bestimmungen bereits abgeschwächt. Restaurants hätten demnach eine Bescheinigung erhalten, wenn sie die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt hätten. Diese hätten sie den Gästen auf Verlangen zeigen müssen. Negative Bescheinigungen hätte es nicht gegeben.
Am Ende ging der Mehrheit aber auch diese Regelung zu weit. Der Bundesrat hätte mehr gewollt. Nach seinem Vorschlag hätten alle Lebensmittelbetriebe eine amtliche Bescheinigung mit positiven und negativen Ergebnissen erhalten. Ursprünglich hatte der Bundesrat gar vorgeschlagen, dass die Behörden die Ergebnisse der Kontrollen veröffentlichen. Dies stiess jedoch in der Gastronomie auf heftige Kritik.
Keine Werbebeschränkungen
Eine Kehrtwende vollzog der Nationalrat auch bei der Lebensmittel-Werbung für Kinder. Mit 95 zu 81 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgte er dem Ständerat und sprach sich gegen Einschränkungen aus. Im März hatte er noch eingreifen wollen: Der Bundesrat sollte die Werbung für ungesunde Lebensmittel einschränken können, wenn sich diese an Kinder richtet.
Bundesrat Berset stellte sich nicht gegen eine Regulierung. In den Nachbarländern seien Regeln in Vorbereitung, stellte er fest. Es gebe keinen Grund, die Kinder in der Schweiz weniger zu schützen.
Die Befürworter wiesen auf das Problem des Übergewichts bei Kindern hin. Die Werbung verstärke dieses, sie verführe Kinder dazu, ungesunde Produkte zu konsumieren.
Rohstoffe in der Regel deklarieren
In einem anderen Punkt sprach sich der Nationalrat für eine Kompromisslösung aus: Hersteller von vorverpackten Lebensmitteln sollen künftig die Herkunft der Rohstoffe deklarieren müssen. Bei verarbeiteten Produkten könnte der Bundesrat jedoch Ausnahmen festlegen.
Mit 95 zu 79 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess der Rat diese Regelung gut. Ursprünglich hatte er etwas weiter gehen wollen. Unter dem Eindruck von Lebensmittelskandalen hatte er im Frühjahr beschlossen, die Deklarationsregeln zu verschärfen: Die Lebensmittelhersteller sollten die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen.
Entscheid beim Bundesrat
Dem Ständerat ging dies aber zu weit. Die Mehrheit befand mit Blick auf verarbeitete Produkte wie Birchermüesli, die Regel sei nicht umsetzbar. Nach dem Willen des Ständerates müsste die Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angegeben werden, wenn der Bundesrat dies vorschreibt.
Heute müssen bei vorverpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte. Gegen eine Verschärfung stellten sich im Nationalrat die Fraktionssprecher der SVP, CVP und BDP. Sie machten geltend, der Aufwand für die Unternehmen wäre viel zu gross. Da die Fraktionen der SVP, CVP und BDP aber nicht geschlossen stimmten, obsiegten die Befürworter.