Das revidierte Baselbieter Feuerwehrgesetz ist unter Dach: Der Landrat hat am Donnerstag die Vorlage in zweiter Lesung einstimmig verabschiedet.
Da der Landrat damit das erforderliche Vier-Fünftel-Mehr übertraf, gibt es über das Gesetz keine obligatorische Volksabstimmung. Das revidierte Gesetz löst das bisherige Feuerschutzgesetz von 1981 ab, das teils überholt oder lückenhaft ist.
In der ersten Lesung vom 24. Januar noch zu reden gegeben hatte die Ersatzabgabepflicht für Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten; einige Freisinnige waren dagegen gewesen. Die Pflicht blieb aber im Gesetz stehen. Im übrigen war die Revision allseits als nützlich und überfällig begrüsst worden.