Revidiertes Energiegesetz kommt nicht an die Urne

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstagmorgen die Totalrevision des Energiegesetzes klar verabschiedet. Weil das Vier-Fünftel-Mehr erreicht wurde, ist für diese Gesetzesänderung kein Urnengang nötig.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstagmorgen die Totalrevision des Energiegesetzes klar verabschiedet. Weil das Vier-Fünftel-Mehr erreicht wurde, ist für diese Gesetzesänderung kein Urnengang nötig.

In der Schlussabstimmung stellte sich der Landrat mit 80 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen hinter das revidierte Energiegesetz. Gegen die Totalrevision stimmten vereinzelte Parlamentarier der SP; Enthaltungen kamen aus verschiedenen Fraktionen von links bis rechts.

Das revidierte Energiegesetz setzt vor allem auf die Energieeffizienz von Gebäuden: Die Fördermittel für Gebäudesanierungen werden verdreifacht und so das 2010 zusammen mit dem Gewerbe lancierte Baselbieter Energiepaket fortgeführt.

In den vergangenen fünf Jahren sind durch das Energiepaket Effizienz-Investitionen von rund 590 Millionen Franken ausgelöst worden. Bis 2030 sollen es gemäss Regierung weitere 2,5 Milliarden Franken werden. Erhofft wird, dass so rund 200’000 Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden können.

Neue Zwecksteuer geplant

Eine zur Finanzierung nötige Energieabgabe soll auf den Verbrauch nicht-erneuerbarer Wärmeenergie erhoben werden. Keine Abgabe gibt es auf Strom aus nicht-erneuerbaren Quellen. Die Debatte zur Einführung dieser Energieabgabe war für Donnerstagnachmittag vorgesehen.

Da die Abgabe in der Vernehmlassung auf Opposition gestossen war, hatte die Regierung die ursprünglich in einer Vorlage vorgesehenen Fördermassnahmen und die Energieabgabe getrennt. Damit soll bei einem Nein an der Urne nicht das gesamte Gesetz abstürzen.

Weil die Energieabgabe eine neue Zwecksteuer ist, muss der Landrat dafür eine Verfassungsanpassung beschliessen. Dafür ist zudem zwingend auch das Ja der Stimmberechtigten nötig.

Fracking-Verbot doch im Gesetz

Ein weiterer Schwerpunkt des revidierten Energiegesetzes ist die Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone (MuKen) bei Gebäuden; diese waren von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren definiert worden. Hinzu kommen Massnahmen für die Gemeinden wie die Energieplanung.

Auf Antrag der SP nahm der Landrat in zweiter Lesung mit 51 zu 30 Stimmen bei 2 Enthaltungen zudem ein Fracking-Verbot in das Energiegesetz auf. In der ersten Lesung war dieses Verbot noch mit einer Stimme Unterschied abgelehnt worden.

Gegen ein Verbot sprach sich eine Mehrheit der FDP und der SVP aus. Sie argumentierten, dass keine konkreten Technologien im Gesetz verankert sein sollten. Befürworter hielten dagegen, dass Fracking unter anderem die Wasserversorgung gefährden könnte.

Beim Fracking wird Gestein aufgebrochen, indem mit hohem Druck eine Flüssigkeit in das Bohrloch gepumpt wird. Im Gestein lagerndes Schiefergas wird mit Hilfe von Chemikalien gelöst. Zudem kam Erdgas in dichtem Gestein erschlossen werden.

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