Die Revision des Aktienrechts hat einen schweren Stand. Die darin enthaltene Frauenquoten sowie die Umsetzung der Abzocker-Initiative bleiben umstritten. Die Wirtschaft fordert mit SVP und CVP sogar einen Marschhalt und sieht keine Notwendigkeit für die Revision.
Das wirtschaftliche Umfeld vertrage derzeit keine Vorschriften, welche die Wirtschaft finanziell und administrativ zusätzlich belasteten, schreibt die SVP in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Der Volkswille werde ohnehin respektiert, denn die Volksinitiative gegen die Abzockerei sei mit der auf den 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) bereits umgesetzt.
Mit einer Überführung der Vorschriften in Bundesgesetze könne problemlos zugewartet werden. Auch Quoten jeglicher Art werden von der SVP abgelehnt. Sollte die Vorlage nicht zurückgestellt werden, so müsste sie wirtschaftsfreundlicher ausgestaltet werden.
Die CVP fordert den Bundesrat dazu auf, momentan auf die Revision zu verzichten. Sie wünscht sich ein Aktienrecht, das generell wirtschaftsfreundlich und liberal ist. Die VegüV sei zudem erst seit Kurzem in Kraft und umgesetzt.
CVP will mit Quoten warten
Eine stärkere Vertretung von Frauen in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen würde die CVP begrüssen. Allerdings sollten zuerst die Bemühungen der Wirtschaft zur Selbstregulierung abgewartet werden, bevor versteckte Quoten festgelegt würden.
Die FDP kritisiert unter anderem, dass die Unsicherheit auf juristischer und organisatorischer Ebene verstärkt wird. Sie wehrt sich gegen solche Massnahmen. Bei der Umsetzung der Minder-Initiative kritisiert sie, dass die Vorschläge noch weiter gehen als die bisherigen Regelungen.
Frauenquoten lehnt die FDP ab: Quoten hätten einen diskriminierenden Effekt und würden nicht zum angestrebten Ziel führen. Die Frauen würden als «Quoten-Frauen» abgestempelt, statt aufgrund ihrer Kompetenzen beurteilt zu werden.
SP fordert höhere Quoten und Sanktionen
Die SP steht grundsätzlich hinter dem Entwurf. Speziell begrüsst sie die Ansätze für eine bessere Vertretung beider Geschlechter mit Zielquoten. Der bundesrätliche Vorschlag geht der Partei aber zu wenig weit – sie fordert nebst höheren Frauenquoten vor allem wirksame Sanktionen, wenn das Ziel nicht erreicht werden sollte.
Die SP fordert ausserdem eine Bonussteuer ab einer Million Franken Einkommen pro Jahr. Wünschbar wäre für die Partei auch eine zwingende Verankerung einer Vergütungsspanne zwischen tiefstem und höchstem Lohn in den Statuten.
Wirtschaft: Marschhalt und Ablehnung
Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse äussert sich skeptisch gegenüber der Revision und fordert den Bundesrat auf, den Prozess im Sinne eines kreativen Marschhalts zu stoppen. Er begründet diese Forderung mit den derzeitigen Problemen der Wirtschaft.
Auch Swiss Holdings, der Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne der Schweiz, fordert einen Aufschub der Revision. Nach der Aufhebung der Euro-Franken-Untergrenze müsse es höchstes Ziel sein, keine zusätzliche Verunsicherung zu schaffen und die bereits gebeutelte Wirtschaft nicht mit neuen, vermeidbaren Regulierungskosten zu belasten.
Eine Frauenquote wird vom Verband abgelehnt. Der Vorschlag einer fixen Geschlechterquote für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gehe weit über das hinaus, was international zur Diskussion stehe und wäre ein standortschädlicher Alleingang der Schweiz.
Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) lehnt die Änderung des Aktienrechts insgesamt und integral ab. Die Vorlage komme zur Unzeit, generiere hohe Regulierungskosten und verschlechtere den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Mit der Umsetzung der «Minder-Vorschriften» auf Verordnungsebene im Jahr 2014 sei den Anliegen der Volksinitiative Rechnung getragen. Bezüglich der Geschlechtervertretung weist der sgv darauf hin, dass in der KMU-Wirtschaft die Frauen gut vertreten seien und sich diesbezüglich stark von den Grossunternehmen oder der Verwaltung unterschieden. Massnahmen wie fixe Frauenquoten lehnt der sgv als kontraproduktiv ab.
Für Unternehmensmitbestimmung
Dem Arbeitnehmerdachverband Travail.Suisse fehlt im Aktienrecht das Thema Unternehmensmitbestimmung. Die Ansätze für eine bessere Vertretung beider Geschlechter werden explizit begrüsst. Quoten seien als Starthilfe grundsätzlich zu begrüssen. Gleichzeitig sei aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Lohndiskriminierungen zwischen den Geschlechtern zu bekämpfen.
Der Bundesrat will mit der Revision des Aktienrechts unter anderem eine Geschlechterquote von 30 Prozent für grössere börsenkotierte Gesellschaften einführen: In der Geschäftsleitung und im Verwaltungsrat soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein. Zudem will der Bundesrat auch die Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe umsetzen. Derzeit ist sie auf Verordnungsstufe umgesetzt. Laut Bundesrat gibt es jedoch Grauzonen.
Die Vernehmlassung geht am kommenden Sonntag zu Ende.