Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in Baselland

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine Revision der Kantonsregelungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verabschiedet. Der Beschluss fiel in zweiter Lesung einstimmig.

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine Revision der Kantonsregelungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verabschiedet. Der Beschluss fiel in zweiter Lesung einstimmig.

Von allen Fraktionen unterstützt wurde ein Kompromiss zu einer Einzelbestimmung, die in der ersten Lesung im Februar noch umstritten gewesen war. Dabei ging es um die Zusammensetzung der Spruchkörper der neu zu schaffenden Behörden in dem Bereich.

In der ersten Lesung hatte der Rat auf Antrag der FDP beschlossen, dass die Gremien sich aus Sachverständigen zusammensetzen sollen, die Gemeinden aber entscheiden sollten, wer ein Sachverständiger sei. Die Linke wollte genauere Kriterien, unterlag jedoch.

Am Donnerstag schlug nun die Justiz- und Sicherheitskommission eine Formulierung vor, wonach zwingend ein Sachverständiger aus der Rechtswissenschaft zu berufen sei. Weiter seien Experten namentlich aus Sozialarbeit, Psychologie, Pädagogik, Medizin, Finanzwesen oder Kindes- und Erwachsenenschutzwesen zu berücksichtigen.

Dem Kompromiss stimmten alle Fraktionen zu. Mit der Revision setzt der Kanton Bundesrecht um. Kernpunkt der Neuerungen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) ist die Professionalisierung der Vormundschaftsbehörden. So müssen die Gemeinden Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden schaffen, deren Entscheide direkt bei einem Gericht anfechtbar sind.

Nächster Artikel