Die wegen Beihilfe zum Mord am deutschen Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilte Ex-RAF-Terroristin Verena Becker hat Revision eingelegt. „Wir sind von der Verurteilung absolut nicht überzeugt“, sagte Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler am Mittwoch. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte das ehemalige RAF-Mitglied am Freitag vergangener Woche zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als verbüsst.
Da eine Freilassung in der Regel nach zwei Dritteln der Haftzeit erfolgen kann und Becker bereits vier Monate in Untersuchungshaft sass, ist es auch nach dem Urteil sehr unwahrscheinlich, dass die 59-Jährige nochmals ins Gefängnis muss.
Dennoch greifen die Verteidiger die Entscheidung an. Anwalt Euler hält das Urteil für widersprüchlich: „Einerseits soll Verena Becker die Täter vehement unterstützt haben – andererseits sah sich der Senat ausserstande, die Täter zu nennen.“
Euler geht nicht davon aus, dass bei einem Erfolg der Revision vor dem Bundesgerichtshof das Verfahren neu aufgerollt werden muss. Es handle sich um eine rein rechtliche Frage, die ohne neue Beweisaufnahme entschieden werden könne.