Die Kantone als Eigentümer der Schweizer Rheinsalinen AG können nicht mehr vom hohen Gewinn als Folge von überdurchschnittlichen Verkäufen von Auftausalz in strengen Wintern profitieren. Stattdessen erhalten die Salzkunden neu einen Rabatt.
Eine entsprechende Vereinbarung haben die Schweizer Rheinsalinen und der Preisüberwacher abgeschlossen. Die Vereinbarung gilt vorerst für drei Jahre, wie die Rheinsalinen mit Sitz in Pratteln BL am Donnerstag mitteilten.
Die hohen Gewinne würden entstehen, wenn es zwei strenge Winter nacheinander gebe, sagte Urs Hofmeier, Geschäftsführer der Rheinsalinen, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Das Geschäftsjahr der Rheinsalinen bestehe jedoch aus zwei halben Wintern.
So sei der Winter 2012/2013 extrem streng gewesen. Im gegenwärtigen Winter sei im November und Dezember praktisch kein Auftausalz verkauft worden. Daher bleibe man unter der Gewinnschwelle von 16 Millionen Franken, die gemäss Vereinbarung zu einer Rückerstattung führen würde, erläuterte Hofmeier.
Um diese Schwelle zu erreichen, müssten die Rheinsalinen einen Jahresumsatz von über 100 Millionen Franken erzielen. Der Umsatz beläuft sich in der Regel auf 60 bis 100 Millionen Franken. Hofmeier rechnet damit, dass eine Rückerstattung an die Salzkunden in der Grössenordnung von 2 bis 5 Millionen Franken betragen könnte.
Preisüberwacher gegen unangemessene Gewinne
Die strengen Winter mit einem grossen Bedarf an Auftausalz hatten den Rheinsalinen in der Vergangenheit unüblich hohe Gewinne beschert. Diese flossen bisher in Form von Dividenden an die Kantone, welche die Eigentümer des Unternehmens sind.
Das rief den Preisüberwacher auf den Plan. Er suchte zusammen mit den Rheinsalinen eine Lösung, um unangemessene Gewinne im Monopolmarkt zu vermeiden, ohne die Refinanzierbarkeit des Unternehmens und damit die schweizerische Salzversorgung zu gefährden, wie es in der Medienmitteilung heisst.
Vereinfachter Import von exotischen Salzen
Die Vereinbarung vereinfacht auch die geltenden Regeln bei den Importbestimmungen von Speise- und Wellnesssalzen. Der administrative Aufwand für Importeure wird reduziert. Das Ziel ist, die Vielfalt des Salzangebotes in der Schweiz weiter auszubauen und zu fördern.
Ein Ladenbetreiber kann künftig Speisesalze (etwa Himalayasalz) bis zu 50 Kilogramm als so genanntes Muster selbst importieren und in der Schweiz gewerblich verkaufen, wie Hofmeier festhielt. Bis zu einem Gewicht von 6 Tonnen würden Importbewilligungen einfacher und mit weniger Restriktionen erhältlich sein. Der Salzimport werde jedoch nicht komplett frei.
Die Rheinsalinen mit Werken in Riburg und Schweizerhalle BL gehören den Kantonen (ausser dem Kanton Waadt) sowie dem Fürstentum Liechtenstein und der Südsalz GmbH im deutschen Baden Reichenhall.
Der Kanton Waadt baut in Bex selbst Salz ab. Die Kantonsregierung sprach sich im Dezember für einen Zusammenschluss der Saline in Bex mit den Rheinsalinen aus. Das Parlament muss der Fusion noch zustimmen.