Ein Richter in Neuseeland hat die Auslieferung des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom an die USA genehmigt. Nach einer neunwöchigen Anhörung wertet das Gericht die Beweislage gegen den Gründer der Onlineplattform Megaupload als «überwältigend».
Das Gericht gab seinen Entscheid am Mittwoch in Auckland bekannt. Gegen die Entscheidung kann Dotcom in den nächsten 15 Tagen noch Rechtsmittel eingelegt werden. Zu entscheiden war nicht über eine mögliche Schuld Dotcoms, sondern lediglich darüber, ob die Anschuldigungen stichhaltig genug für eine Auslieferung sind. Die Anhörung war Ende November beendet worden.
Dotcom drohen in den USA 20 Jahre Haft wegen Urheberrechtsverletzungen, Betrugs und Geldwäscherei. Die US-Justiz will dem 41-Jährigen, der mit seiner Tauschbörse ein Vermögen verdiente, den Prozess machen, weil er für die grossflächige Weiterverbreitung von Onlineinhalten ohne Berücksichtigung der Urheberrechte verantwortlich gemacht wird.
Verfahren läuft seit 2011
Der Fall hatte im Januar 2011 seinen Anfang genommen, als bewaffnete neuseeländische Polizisten Dotcoms Anwesen in Auckland durchsuchten, während zeitgleich die US-Bundespolizei FBI gegen den Deutschen ermittelte.
Dotcom weist alle Vorwürfe zurück. Er stellt sich auf den Standpunkt, er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt. Auch die früheren Megaupload-Manager Finn Batato, Mathias Ortmann und Bram van der Kolk sollen in den USA vor Gericht gestellt werden.
Nach Berechnungen der US-Behörden soll Megaupload mit Urheberrechtsverletzungen einen Gewinn von 175 Millionen Dollar gemacht haben, während die Hersteller von Filmen, Musik und Software Verluste von 500 Millionen Dollar verzeichneten. Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als grössten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.