Fünf Michael-Jackson-Fans haben einen skurrilen Schmerzensgeld-Prozess vor einem französischen Gericht gewonnen. Ein Richter in Orléans erkannte ihre Ansprüche gegen Jacksons Leibarzt Conrad Murray als gerechtfertigt an und sprach ihnen symbolisch je einen Euro zu.
Er sah es damit als erwiesen an, dass die fünf Fans aus der Schweiz, Belgien und Frankreich wegen des Todes ihres Idols im Jahr 2009 psychischen Schaden erlitten. Dies berichtete der Nachrichtensender BFM-TV am Mittwoch.
Den Klägern ging es weniger um das Schmerzensgeld als um die gerichtliche Anerkennung ihres Opfer-Status. Nur mit diesem sei ein Besuch der Grabstätte Jacksons in Los Angeles möglich, erklärte die französische Klägerin Myriam Walter.
Der in Orléans in Abwesenheit verurteilte Mediziner Murray gilt nach entsprechenden Urteilen aus den USA als Verantwortlicher für den Tod Jacksons. Er soll dem Popstar 2009 das Narkosemittel Propofol verabreicht haben. Jackson war an einer Überdosis davon im Alter von 50 Jahren gestorben.