Riesige Summen im Prozess um tschechische Kohlefirma beschlagnahmt

Nachdem mehrere Personen wegen Betrugs bei der Aneignung eines tschechischen Kohlekonzerns verurteilt wurden, hat das Bundesstrafgericht nun die Einziehung von Geldern in noch nie dagewesener Höhe angeordnet. Mehrere hundert Millionen Franken sollen an den Bund gehen.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona (Bild: sda)

Nachdem mehrere Personen wegen Betrugs bei der Aneignung eines tschechischen Kohlekonzerns verurteilt wurden, hat das Bundesstrafgericht nun die Einziehung von Geldern in noch nie dagewesener Höhe angeordnet. Mehrere hundert Millionen Franken sollen an den Bund gehen.

Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren 2005 eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens waren in der Schweiz Geldwerte in Höhe von rund 550 Millionen Franken beschlagnahmt worden. Fünf tschechische Geschäftsleute waren im Oktober zu Freiheitsstrafen zwischen 36 und 52 Monaten sowie zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden.

Sie wurden der qualifizierten Geldwäscherei und des Betrugs beziehungsweise der Gehilfenschaft zu Betrug schuldig gesprochen. Sie sollen zwischen 1997 und 2003 im grossen Rahmen Vermögenswerte des ehemaligen tschechischen Kohlekonzerns Mostecka Uhelna Spolecnost (MUS) unterschlagen haben.

Der Präsident der Strafkammer des Bundesverwaltungsgerichts machte im ersten Urteil, das Anfang Oktober fiel, bekannt, dass das unterschlagene Geld viel Zinsen abgeworfen hatte. In seinem zweiten Entscheid vom Freitag ordnete das Gericht die Einziehung eines grossen Teils der beschlagnahmten Gelder an.

Ersatzforderung zu Gunsten der Schweiz

Gleichzeitig sprach das Bundesverwaltungsgericht eine Ersatzforderung zu Gunsten der Schweiz aus. Mehr als 700 Millionen Franken der nach der Eröffnung des Verfahrens blockierten Gelder sollen an den Bund gehen. Wie viel Geld tatsächlich auf den betreffenden Konten liegt, ist aber unklar.

Neben den fünf tschechischen Geschäftsleuten war Anfang Oktober auch ein belgischer Ex-Verwaltungsrat des internationalen Währungsfonds, Jacques de Groote, wegen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er muss dem Bund eine Ersatzforderung von 20’000 Franken zahlen. Die Verurteilten können das Urteil vor Bundesgericht anfechten.

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