Ringen um Eigenmietwert: Basler Regierung senkt Satz

Der steuerliche Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum wird in Basel-Stadt neu an den Referenzzinssatz geknüpft. Damit sinkt er von 4 auf 3,5 Prozent, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Hintergrund ist eine angekündigte Neubewertung der Liegenschaften.

Der steuerliche Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum wird in Basel-Stadt neu an den Referenzzinssatz geknüpft. Damit sinkt er von 4 auf 3,5 Prozent, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Hintergrund ist eine angekündigte Neubewertung der Liegenschaften.

Die Koppelung an den Referenzzinssatz wird mit tiefen Zinsen für Hypotheken begründet. Nach Bundesrecht darf der Eigenmietwert nicht unter 60 Prozent des Marktwertes sinken – Ziel ist eine steuerliche Gleichbehandlung von Mietenden und Eigentümern; letztere dürfen bei den Steuern Hypothekenschulden vom Einkommen abziehen.

Die kantonale Steuerverwaltung hatte Anfang Jahr eine Neubewertung der Liegenschaftswerte angekündigt. So soll der Eigenmietwert per 2017 im Schnitt um einen Drittel steigen und der Kanton 22 Millionen mehr einnehmen. Seit der letzten Einschätzung 2001 seien die Werte massiv gestiegen, und Mieten hätten auch angezogen, hatte es geheissen.

Retusche nach Protesten

Wohneigentümer protestierten jedoch gegen diese Neubewertung: Laut Hauseigentümerverband (HEV) Basel-Stadt sind die Mieten insbesondere bei langjährigen Mietverhältnissen nicht gestiegen, und von gestiegenen Liegenschaftswerten hätten Eigentümer nur etwas bei einem Verkauf, aber nicht wenn sie weiter im Objekt wohnen.

Der HEV forderte daher, als Ausgleich zu erhöhten Buchwerten sei der Eigenmietwert-Satz zu senken. Dieser war 2001 von 5 auf 4 Prozent gesenkt und seither belassen worden. Die Steuerverwaltung hatte den langjährigen Erfahrungswert, der auf mehreren Faktoren samt Hypozinsen basiere, im Januar für weiterhin angemessen gehalten.

Bei der Beantwortung einer FDP-Interpellation kommt die Regierung heute zu einem anderen Schluss: Weil der für die Mieten relevante Referenzzinssatz von 3,5 Prozent im 2008 auf heute noch 1,75 gefallen sei, könne man den Neubewertungs-Effekt beim Eigenmietwert mit einem reduzierten Steuersatz «dämpfen».

Gedeckelter Automatismus

Dazu hat die Regierung am Dienstag die Verordnung angepasst, mit Gültigkeit ab Steuerperiode 2016. Neu wird der Eigenmietwertsatz aus dem aktuellen Referenzzinssatz plus einem Zuschlag von 1,75 Prozentpunkten berechnet. Aktuell ergibt das einen Eigenmietwert-Satz von 3,5 Prozent.

Diese Koppelung bringt in Zukunft automatische Satz-Steigerungen bei steigenden Mieten aufgrund des Referenzzinssatzes. Damit der Eigenmietwert so nicht ins Kraut schiesst, hat ihn die Regierung auf ein Limit von 4,5 Prozent begrenzt.

Das hat Folgen für die Kantonskasse: Die Neubewertung erhöht die Einkommenssteuererträge mit dem neuen Eigenmietwert-Satz-Konzept um 7,7 Millionen Franken. Mit einem unveränderten Satz von 4 Prozent wären es 14,5 Millionen. – Die Vermögenssteuern steigen daneben mit den erhöhten Liegenschaftswerten um 7,6 Millionen Franken.

Gerechte Werte verlangt

Heute – vor der Neubewertung – liegen die Vermögenssteuerwerte der Liegenschaften laut Regierung im Schnitt noch bei 45 Prozent des Marktwertes. Der Eigenmietwert komme so noch auf 54 Prozent der Marktmiete. Die Neueinschätzung soll die Vermögenssteuerwerte auf 61 Prozent des Marktwertes bringen.

Der Eigenmietwert steigt mit dem auf 3,5 Prozent reduzierten Satz und der Neubewertung auf durchschnittlich 63 Prozent der Marktmiete, wie es weiter hiess. Das liege gerade «noch knapp über der Limite des Bundesgerichtes».

Auf Anfrage nennt HEV-Geschäftsführer Andreas Zappalà den tieferen Satz einen «ersten Schritt in die richtige Richtung». Die Regierung nehme offenbar Eigentümerbedenken ernst. Die genaue Begründung müsse man jedoch noch prüfen – 2001 sei der Eigenmietwertsatz mit dem Hypozinsniveau gleichauf gelegt worden, doch heute seien Hypozinsen sehr viel tiefer.

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