Der Kanton Basel-Stadt soll künftig die Kosten für Logopädie und Psychomotorik an Privatschulen tragen, nicht aber die Kosten für die Heilpädadgogik. Der Grosse Rat beschloss diesen Ausbau der Förderangebote im Schulgesetz am Mittwoch nach kontroverser Debatte.
Anstoss zur Anpassung gab eine überwiesene Motion aus dem Grünen Bündnis. Die Regierung war ausser der Heilpädagogik einverstanden mit der Übernahme; so schätzte sie die jährlichen Mehrkosten auf knapp 500’000 Franken. Würden alle drei Bereiche vom Kanton getragen, müsste dieser insgesamt rund drei Millionen mehr aufwenden.
Die SP warnte vor einer Schwächung der Volksschulen mit der vollen Kostenübernahme: Die Mittel dazu würden wohl dem normalen Budget des Erziehungsdepartementes entnommen, würden also andernorts fehlen.
Grünes Bündnis und GLP argumentierten hingegen, ohne Übernahme würden zum Beispiel manche behinderte Kinder benachteiligt. Früher habe die IV solche Kosten übernommen, doch seit dem neuen Finanzausgleich NFA von 2008 sei das nicht mehr der Fall.
Formell machte sich die FDP mit einem Änderungsantrag dafür stark, dass auch Privatschüler staatliche Förderangebote von Logopädie, Psychomotorik und eben auch Heilpädadgogik nutzen können. Die vorbereitende Kommission hatte sich hinter die Regierung gestellt.
Der Antrag wurde jedoch mit 46 gegen 37 Stimmen abgelehnt, dies mit einer ungewöhnlichen Konstellation: Neben der SP waren auch LDP und SVP mehrheitlich gegen die ganze Förder-Palette zulasten des Kantons. Trotz Support des Grünen Bündnisses sowie von CVP/EVP und der GLP reichte es dem FDP-Antrag so nicht.
Die Vorlage kam damit am Ende in der Regierungsfassung ohne Gegenstimmen durch.