Die Klage des Zürcher Millionenerben und ehemaligen Clubbesitzers Carl Hirschmann gegen den Ringier-Verlag wegen Persönlichkeitsverletzung ist mit einem Vergleich beigelegt worden. In Publikationen der „Blick“-Gruppe seien teilweise unzutreffende Vorwürfe verbreitet worden, anerkennt Ringier.
Die Vorwürfe hätten sich auf Behauptungen anonymer Informanten gestützt oder in der Weitergabe blosser Gerüchte bestanden, schreibt „Blick“-Chefredaktor Ralph Grosse-Bley in einer Entschuldigung des Verlags, die auf den Frontseiten von „Blick“, „SonntagsBlick“ und „Blick am Abend“ sowie auf den Online-Portalen veröffentlicht wird.
Anlass für die zahlreichen Artikel war die vorübergehende Verhaftung Hirschmanns im Jahr 2009, unter anderem wegen dem Vorwurf der sexuellen Nötigung. Die Berichterstattung in den Blick-Medien habe durch ihre Intensität die Persönlichkeitsrechte von Carl Hirschmann verletzt, schreibt Grosse-Bley.
Die Ringier AG verpflichtet sich, sämtliche Publikationen zu den juristischen Verfahren Carl Hirschmanns seit 2009 in ihren Online-Archiven und in den Mediendatenbanken zu löschen, wie Hirschmanns Anwalt in einer Mitteilung vom Sonntag schreibt. Eine Persönlichkeitsverletzungsklage gegen ein anderes Medienhaus sei noch pendent.