Ein Zuger Ex-Kadermann des Ringier-Verlages und ein Marketing-Manager aus Luzern haben mit fiktiven Rechnungen den Ringier-Konzern um rund eine Million Franken betrogen. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte das Duo am Mittwoch wegen Betrugs.
Die Delikte des Innerschweizer Duos setzten im Januar 2007 ein. Der heute 45-jährige Leiter des Anzeigen-Marketings von Ringier kam mit dem Luzerner Lieferanten von Marktforschungsdaten überein, mit überhöhten oder fiktiven Rechnungen das grosse Geld zu machen.
Die beiden geschäftlich, aber auch privat verbundenen Männer wickelten bis zum Frühjahr 2010 insgesamt 29 Transaktionen ab und prellten den Zürcher Medien-Konzern um mindestens 977’000 Franken.
Vor dem Bezirksgericht Zürich mussten sich die beiden Männer wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschungen sowie Geldwäscherei verantworten. Der frühere Ringier Mann soll zudem nach seinem Abgang die Arbeitslosenkasse mit falschen Angaben um über 5000 Franken erleichtert haben.
«Meine Ehefrau kaufte zu viel ein»
Der hauptbeschuldigte Ex-Kadermann zeigte sich weitgehend geständig, machte aber aussergewöhnliche Umstände für seine Betrügereien verantwortlich. Einerseits habe er unter Minderwertigkeitskomplexen und Existenzängsten gelitten. Anderseits habe seine Noch-Ehefrau viel zu viel Geld ausgegeben, gab der Familienvater an.
Der Luzerner Mittäter schob die gesamte Schuld auf seinen früheren Geschäftspartner. Dieser habe ihm nämlich versichert, dass die Praktiken von der Ringier-Konzernleitung geduldet seien, um Schwarzgeld-Konten für ein Werbe-Budget einzurichten. «Ich dachte, es sei alles in Ordnung», sagte er vor Gericht.
Der Staatsanwalt verlangte wegen des erheblichen Verschuldens mehrjährige Freiheitsstrafen: drei Jahre teilbedingt für den früheren Ringier-Kadermann, davon zwölf Monate unbedingt sowie 24 Monate bedingt für den Luzerner Einzelunternehmer.
Der Ringier-Konzern hatte auf Zivilforderungen im Strafprozess verzichtet. Die Behörden hatten beim Hauptbeschuldigten noch rund 200’000 Franken sichergestellt. Der Mittäter hat zudem seinen Beuteanteil zurückerstattet.
Freiheitsstrafe für Hauptbeschuldigten
Das Gericht verurteilte beide Männer wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie Urkundenfälschungen. Der Ex-Ringier-Mann wurde zudem wegen Vergehens gegen die Arbeitslosenversicherung für schuldig befunden. Freisprüche gab es dagegen bei der Geldwäscherei.
Der Hauptbeschuldigte kassierte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Sechs Monate davon soll er absitzen. Der Marketing-Manager kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten davon.
Das Tatmotiv «Existenzängste» liess das Gericht beim Haupttäter nicht gelten. Der Beschuldigte habe die Beute von über 800’000 Franken nicht etwa gebunkert, sondern sinnlos verkonsumiert, sagte der Vorsitzende. Er habe pro Jahr bis zu 300’000 Franken «steuerfrei» ausgegeben.