Einer der grössten Wirtschaftsprozesse der Schweiz endet mit einem Schuldspruch: Rolf Erb, der ehemalige Konzernchef der Erb-Gruppe, ist am Donnerstag zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.
Das Bezirksgericht Winterthur sprach den 60-Jährigen in allen Anklagepunkten schuldig. Verurteilt wurde er wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung.
Einer der Verteidiger erklärte noch im Gerichtssaal, sein Mandant werde das Urteil ans Zürcher Obergericht weiterziehen. Eine so hohe Strafe habe er nicht erwartet, sagte Rolf Erb gegenüber „TeleZüri“. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden mit dem Urteil.
Für das Gericht wäre zwar eine Strafe von zehn Jahren – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – durchaus angemessen gewesen, weil es wenig Strafminderungsgründe gebe. Trotzdem habe man eine Reduktion auf acht Jahre vorgenommen, weil Strafen von zehn Jahren nach Ansicht der Richter Delikten gegen Leib und Leben vorbehalten sein sollten.
Das Verschulden von Rolf Erb bezeichnete das Gericht als sehr schwer. Der Unternehmer habe ein grosses Mass an krimineller Energie an den Tag gelegt. Er habe skrupellos seine Machtposition ausgenutzt und sei nicht etwa einfach „in kriminelle Machenschaften hineingeschlittert“, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung.
Banken mit gefälschten Abschlüssen getäuscht
Das Gericht hielt es als erwiesen, dass der damalige Konzernchef mit massiv gefälschten Jahresabschlüssen der einzelnen Gesellschaften der Unternehmensgruppe die Banken arglistig getäuscht hatte. Es gebe eine „äusserst komfortable Beweislage“ für die Delikte.
Mit manipulierten Abschlüssen und inhaltlich beschönigten Revisionsberichten hat Rolf Erb gemäss dem Gerichtspräsidenten von 1998 bis 2002 die Banken getäuscht und dazu verleitet, Kredite zu gewähren oder zu verlängern.
Die Kreditinstitute hätten den Eindruck erhalten, es handle sich um ertragsstarke Firmen, in Tat und Wahrheit seien sie aber schon längst massiv überschuldet gewesen.
Die zur Diskussion stehenden rund 100 Jahresabschlüsse von neun Erb-Firmen seien handschriftlich willkürlich abgeändert worden. Es sei mit System und vorsätzlich „herummanipuliert“ worden.
Alle Änderungen – zum Teil in mehrstelliger Millionenhöhe – seien von derselben Person vorgenommen worden. Gemäss dem Gericht kommt niemand anders als Rolf Erb in Frage für die handschriftlichen Bilanzfälschungen, was auch ein Schriftgutachten bestätigt habe.
Aber selbst wenn er es nicht gewesen wäre, habe er sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht, weil er die gefälschten Abschlüsse – die von einem Zeugen als „Wunschbilanzen“ bezeichnet wurden – im Geschäftsverkehr mit den Banken verwendet habe, sagte der Gerichtspräsident.