Der Aargauer Regierungsrat will die Aufgaben der Schulpflege an der Volksschule unter die Lupe nehmen. Der Gemeinderat und nicht mehr die Schulpflege soll gemäss Regierungsrat oberste kommunales Führungsorgan der Volksschule werden.
Für eine gute und tragfähige Lösung sei jedoch eine breite politische Diskussion notwendig, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion aus den Reihen der SVP. Es sollten verschiedene Lösungen geprüft werden.
Im Grundsatz spricht sich der Regierungsrat für die Abschaffung der Schulpflege als strategische Schulbehörde aus. Der Gemeinderat soll neu für die Aufsicht über die Schule sowie für die strategische Führung zuständig sein. Um diese Aufgaben zu erfüllen, soll der Gemeinderat beratende Kommissionen einsetzen können.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich der Regierungsrat bereit, die SVP-Motion zur Abschaffung der Schulpflege als strategische Schulbehörde in Form eines weniger verbindlichen Postulats entgegenzunehmen. Er erinnert daran, dass ein Reformprojekt wegen Finanzknappheit vor zwei Jahr auf Eis gelegt worden war.
Im SVP-Vorstoss heisst es, seit der Einführung der professionellen Schulleitungen und Schulsekretariate habe sich die Arbeit der Schulpflege weitgehend verändert. Die Schulpflege habe als eigenständige Behörde keine finanzielle Handlungsfähigkeit.
Schulpflege-Mitglieder laufen davon
Dies führe oft zu Schwierigkeiten in gewissen Verfahrensabläufen zwischen Schulpflege und Gemeinderat. Es gebe viele Rücktritte aus den Schulpflegen.
Eine strategische Behörde mit einer so hohen Fluktuation werde nach innen und aussen kaum mehr wahrgenommen. Es sei zudem schwieriger, neue Mitglieder für die Schulpflege zu finden.
Nach einem Entscheid des Grossen Rats läuft derzeit auch eine Arbeitsplatzanalyse bei den Schulleitungen der Volksschule. Dabei wird vor allem geprüft, ob die Schulleitungen die Aufgaben mit den vorhandenen finanziellen Mitteln erfüllen können.
Ein externes Forschungsinstitut sei an der Arbeit und Ergebnisse würden im kommenden Jahr vorliegen, hält der Regierungsrat fest.