Ein fast 40 Jahre altes Missbrauchsverfahren gegen Regisseur Roman Polanski ist in Kalifornien wieder vor Gericht. Am Montag führte Polanskis Anwalt Harland Braun vor Gericht in Los Angeles aus, sein Mandant wolle den langjährigen Fall hinter sich bringen.
Braun argumentierte, dass Polanski schon 1978 eine Strafe in den USA verbüsst und 2009 und 2010 zudem weitere Monate unter Hausarrest in der Schweiz verbracht habe. Braun dringt auf eine Garantie, dass Polanski im Falle seiner Rückkehr in die USA keine weitere Haftstrafe absitzen müsse.
Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, dass ein «reicher Prominenter» wie Polanski keine Sonderbehandlung verdiene. Der Regisseur müsse persönlich vor Gericht erscheinen, so dass dort das Strafmass gegen ihn verkündet werden könne, sagte die stellvertretende Bezirksstaatsanwältin Michele Hanisee. Wie Gerichtssprecherin Mary Hearn am Montag mitteilte, hat der Richter nun 90 Tage Zeit, um seine Entscheidung bekanntzugeben.
Der Fall geht auf ein Sexualverbrechen im Jahr 1977 zurück. Der polnisch-französische Filmemacher hatte damals den Missbrauch einer 13-Jährigen zugegeben und verbrachte 42 Tage unter psychiatrischer Beobachtung. Im Gegenzug für das Geständnis wollte der damalige Richter von einer langen Haftstrafe absehen. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung gab es aber Zweifel an der Zusage, Polanski floh nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder.