Im seit Jahren dauernden Rosenkrieg zwischen Society-Lady Shawne Fielding und Ex-Botschafter Thomas Borer hat das Bezirksgericht Horgen ein Urteil gefällt: Es verurteilte die Noch-Ehefrau Fielding zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 500 Franken und zu einer Busse von 5000 Franken.
Die Probezeit für die Geldstrafe beträgt drei Jahre, die Busse wird auch bei tadellosem Verhalten fällig. Die 44-Jährige wurde unter anderem wegen falscher Anschuldigungen, Urkundenfälschung, Hausfriedensbruch und Ehrverletzung verurteilt, wie aus dem Urteil hervorgeht, das der sda vorliegt und über das am Mittwoch auch die «Zürichsee-Zeitung» berichtete.
Die ehemalige Miss Texas soll sich zahlreiche Male Zugang zum ehemals gemeinsamen Heim in Thalwil verschafft und einen Teil des Hausrates abtransportiert haben, darunter etwa ein Kaviarservice im Wert von 4810 Franken und Martini-Gläser für 4200 Franken.
Verurteilt wurde Fielding auch, weil sie mehrmals Streitereien mit Borer aufgezeichnet hatte und danach ins Internet stellte. Sie publizierte zudem diskreditierende Fotos ihres Mannes, den sie in ihrem Blog als Lügner und Soziopathen bezeichnete.
Fielding wurde aber nicht in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen: Zu einem Freispruch kam das Gericht bei mehreren, einzelnen Delikten innerhalb dieses Rosenkrieges, die nicht mit abschliessender Sicherheit Fielding zugeordnet werden konnten.
Fielding
ist rückfallgefährdet
Freigesprochen wurde sie unter anderem, weil sie einen Notruf an die Polizei ins Internet stellte, in dem sie Borer der häuslichen Gewalt bezichtigte. Das Gericht kam zum Schluss, dass nicht «mit Sicherheit nachgewiesen werden kann», dass der Notruf gegenstandslos war.
Insgesamt beurteilte der Richter das Verschulden Fieldings aber als «nicht mehr leicht». Die Delikte seien zahlreich und teilweise gravierend. Weil Borer und Fielding immer noch nicht geschieden sind, befürchtet das Gericht, dass die Society-Lady rückfällig werden könnte. Es wählte deshalb eine Probezeit von drei Jahren. Im Normalfall beträgt eine Probezeit nur zwei Jahre.