Das Westschweizer Radio und Fernsehen darf zwei Berichte zur Affäre um den Walliser Weinhändler Dominique Giroud ausstrahlen. Das Bezirksgericht Sitten, das die Berichte mit einer vorsorglichen Massnahme zunächst verboten hatte, lehnte die Anträge des Weinhändlers ab.
Der Entscheid fiel am Dienstagabend nach einer Sichtung der beiden Reportagen, wie das Bezirksgericht Sitten mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Giroud kann es innert zehn Tagen ans Kantonsgericht weiterziehen.
Der Weinhändler hatte am 8. Mai beantragt, die für den 12. Mai vorgesehene Ausstrahlung der Berichte zu verbieten. Er begründete dies mit dem Recht auf Schutz der Persönlichkeit. Berufsverbände wie Impressum protestierten heftig und sahen die Informationsfreiheit verletzt.