Rückkehrhilfe-Programm für tunesische Asylsuchende gestartet

Der Bund will Tunesierinnen und Tunesier, die in der Schweiz um Asyl bitten, mit finanziellen Anreizen zur raschen Rückkehr in die Heimat motivieren. Mitte Juli ist das Programm angelaufen. Ziel ist unter anderem, dem Platzmangel in den Unterkünften abzuhelfen.

Mitte Mai unterzeichneten die Schweiz und Tunesien ein Migrations-Partnerschaftsabkommen (Archiv) (Bild: sda)

Der Bund will Tunesierinnen und Tunesier, die in der Schweiz um Asyl bitten, mit finanziellen Anreizen zur raschen Rückkehr in die Heimat motivieren. Mitte Juli ist das Programm angelaufen. Ziel ist unter anderem, dem Platzmangel in den Unterkünften abzuhelfen.

Michael Glauser, Sprecher des Bundesamts für Migration (BFM), bestätigte gegenüber der sda einen Bericht der „SonntagsZeitung“. Grundsätzlich erhält jede erwachsene Person 1000 Franken und jedes Kind 500 Franken. Ausbezahlt wird das Geld nach der Rückkehr in Tunesien.

Geld und Beratung für Projekte

Mehr Geld kann laut Glauser ausbezahlt werden, wenn Heimkehrer etwas Konkretes vorhaben, etwa die Eröffnung eines Geschäfts. Asylbewerber, für deren Verfahren die Schweiz zuständig ist, erhalten bis zu 4000 Franken. An Asylsuchende, für deren Gesuch ein Dublin-Staat zuständig ist, werden bis 3000 Franken ausbezahlt.

Ausserdem gibt es die Möglichkeit, für Gemeinschaftsprojekte bis zu 15’000 Franken zu erhalten. Zudem werden die Tunesier in der Schweiz und in Tunesien beraten.

Angesprochen sind Menschen, deren Verfahren läuft oder noch gar nicht eröffnet worden ist. Keine Rückkehrhilfe erhalten Abgewiesene sowie Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind.

Die zuständigen Stellen in der Schweiz wollen nun beobachten, wie sich die Rückkehrhilfe entwickelt. Sollte es zu Missbräuchen kommen, könne das Programm rasch gestoppt werden, sagte Glauser. Die Rückkehrhilfe sei in Zusammenhang mit der von der Schweiz und Tunesien beabsichtigten Migrationspartnerschaft ausgebaut worden.

Direkte Rückführung in Prüfung

Das BFM prüft zurzeit, ob Dublin-Fälle aus Tunesien künftig direkt ins Heimatland statt ins für ihr Asylgesuch zuständige Vertragsland zurückgeschickt werden können. Gemäss der „SonntagsZeitung“ hält die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) den Vorschlag für prüfenswert.

Die Schweiz könne über den in den Sommerferien eingebrachten Vorschlag nicht selbst entscheiden, sagte BFM-Sprecher Glauser. Die anderen Dublin-Vertragsstaaten, Tunesien und die Kantone müssten sich einverstanden erklären.

In der Schweiz stellen nach wie vor viele Menschen aus Tunesien ein Asylgesuch – 611 waren es von April bis Juni 2012 und 2547 im Jahr 2011.

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