Die Massenproteste gegen die Regierung in Rumänien haben einen weiteren Minister zum Rücktritt bewegt: Justizminister Florin Iordache erklärte am Donnerstag in Bukarest seinen Amtsverzicht.
Iordache begründete seinen Schritt damit, dass er die Öffentlichkeit nicht von dem unter seiner Mitwirkung entstandenen Dekret zur Lockerung der Anti-Korruptionsgesetze habe überzeugen können. Der Erlass hatte in Rumänien die grössten Proteste seit dem Ende des Kommunismus ausgelöst.
Iordache verteidigte bei seiner Rücktrittsankündigung die inzwischen zurückgenommene Massnahme. Sie sei «legal und verfassungsmässig» gewesen. Die öffentliche Meinung habe dies aber nicht als ausreichend erachtet. Deshalb habe er sich entschieden, seinen Rücktritt anzubieten, erklärte der 56-jährige Politiker.
Iordache hatte das Dekret massgeblich vorangetrieben und immer wieder gegen Kritik verteidigt. Ende Januar peitschte die Regierung es im Eilverfahren durch, am Wochenende nahm sie den Erlass dann als Reaktion auf die Proteste wieder zurück.
Rücktritt der Regierung
Am Sonntag gingen landesweit etwa 500’000 Menschen gegen die Regierung auf die Strasse. Auch nach Rücknahme des Dekrets gingen die Kundgebungen weiter, die Demonstranten fordern nun den Rücktritt der gesamten Regierung.
Dies hatte auch Rumäniens Präsident Klaus Iohannis am Dienstag vor dem Parlament verlangt. Die Rücknahme des umstrittenen Dekrets und ein allfälliger Abgang des Justizministers reichten nicht aus, sagte der Präsident zwei Tage vor dem Rücktritt Iordaches.
Iohannis forderte von den regierenden Sozialdemokraten (PSD), die Krise «intern» zu lösen und legte damit nahe, ein neues Kabinett aufzustellen. Neuwahlen dürften aber nicht nötig sein, sagte Iohannis.
Der rumänische Regierungschef Sorin Grindeanu überstand am Mittwoch ein Misstrauensvotum im Parlament. Vergangene Woche war bereits Handelsminister Florin Jianu zurückgetreten. Er hatte erklärt, er könne der Regierung wegen des Dekrets aus Gewissensgründen nicht mehr angehören.
Billigen und ablehnen
Was mit der umstrittenen Eilverordnung geschehen soll war am Donnerstag in der Schwebe. Das rumänische Verfassungsgericht lehnte eine inhaltliche Beurteilung des Dekrets ab, das den Kampf gegen Korruption erschwert hätte.
Die Regierung habe die Regelung ja gekippt. Die Klage des Ombudsmanns Victor Ciorbea sei damit gegenstandslos, begründete das Gericht am Donnerstag seine Haltung.
Nun befürchtet die Generalstaatsanwaltschaft, dass die umstrittene Regelung erst Recht in Kraft treten könnte. Denn die Verordnung (Nr. 13) liegt dem Parlament zur Abstimmung vor, ebenso wie eine zweite Verordnung (Nr. 14), die die Aufhebung der ersten verfügt. Das gebe dem Parlament die Möglichkeit, Verordnung Nummer 13 zu billigen und Nummer 14 abzulehnen.
Die nun rechtlich schwebende Verordnung Nummer 13 sieht vor, dass Amtsmissbrauch nur noch dann strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn die Schadenssumme mindestens 200’000 Lei (rund 47’400 Franken) beträgt.
Sie würde den Vorsitzenden der regierenden Sozialdemokraten (PSD), Liviu Dragnea, begünstigen, der wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch mit einem Schaden von 100’000 Lei (23’700 Franken) vor Gericht steht. Auch Dutzenden anderen Politikern würden mit dem Dekret Klagen vom Hals geschafft.