Die Frage, welche Photovoltaik-Anlagen wie gefördert werden sollen, hält die eidgenössischen Räte auf Trab. In der Differenzbereinigung schlug der Nationalrat einen Kompromiss vor.
Betreiber von Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt Leistung sollen zwischen KEV und Einmalvergütung wählen können. Ursprünglich hatte der Nationalrat vorgeschlagen, dass Anlagen unter 10 Kilowatt künftig eine einmalige Vergütung erhalten sollen.
Der Ständerat sprach sich jedoch am Montag dafür aus, die Grenze bei 30 Kilowatt zu ziehen. Damit sollten nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch Mehrfamilien- und Bauernhäuser vom neuen System profitieren.
Der Nationalrat schlägt nun in der Differenzbereinigung einen Kompromiss vor: Betreiber von Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt sollen wählen können, ob sie die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder den Pauschalbeitrag wollen. Für Anlagen unter 10 Kilowatt ist nur die einmalige Vergütung vorgesehen. Die grosse Kammer sprach sich am Donnerstag mit 126 zu 60 Stimmen für diesen Kompromiss aus.
Die Zeit drängt
Mehrere Redner unterstützten diese Lösung nicht nur aus inhaltlichen Gründen, sondern auch, weil die Zeit drängt: Soll die neue Gesetzgebung wie geplant am 1. Januar 2014 in Kraft treten, muss das Geschäft noch in dieser Session verabschiedet werden. Mit einer «Frontalopposition zum Ständerat» riskiere man, den Fahrplan zu gefährden, sagte Stefan Müller-Altermatt (CVP/BE).
Energieministerin Doris Leuthard , die eigentlich die ständerätliche Variante bevorzugt, zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss. Es sei schwierig, im Nationalrat eine Mehrheit für den Vorschlag des Ständerats zu finden, sagte sie.
Roger Nordmann (SP/VD) stellte in Aussicht, sich für den Rückzug der Cleantech-Initiative seiner Partei einzusetzen, falls sich der Kompromiss durchsetzt.
21’000 Projekte auf der Warteliste
Die parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen Umwelt- und Energiekommission (UREK) hat zum Ziel, die KEV von heute 0,45 Rappen pro Kilowattstunde auf maximal 1,5 Rappen anzuheben. Ab 2014 soll so die Warteliste für Solar-, Wind- und Biomassenprojekte abgebaut werden. Derzeit stehen rund 21’000 Projekte auf der Liste. Die punktuelle Änderung des Energiegesetzes soll jährlich 300 Millionen Franken mehr einbringen.
Die parlamentarische Initiative wird als «Energiewende light» bezeichnet und dient als indirekter Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative der SP und als Übergangslösung, bis die Energiestrategie 2050 in Kraft tritt. Sie zielt auf eine punktuelle Änderung des Energiegesetzes. Inhaltlich ist sie ein Kompromiss, mit dem die erneuerbaren Energien bei Wahrung der Interessen der Wirtschaft gefördert werden sollen.