Die Ruhegehälter für ehemalige Mitglieder der Aargauer Kantonsregierung werden gekürzt. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende SVP-Motion mit 76 zu 49 Stimmen überwiesen. Den Ausschlag gaben die Stimmen der SP. Dagegen waren CVP und FDP.
SVP-Grossrat Wolfgang Schibler forderte in der Motion eine Kürzung der Ruhegehälter. Der «goldene Fallschirm» koste Millionen an Steuergeldern. Er wies auf den allgemeinen Spardruck hin.
Überall solle gespart werden, nur nicht bei den Regierungsräten, sagte Schibler. Das strapazierte das Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung. Die geforderte Kürzung der Ruhegehälter soll gemäss Schibler nicht für die bereits gewählten Regierungsmitglieder gelten.
Der Vorstoss führte zu einer emotionalen Debatte. Die SP bezeichnete die heutigen Ruhegehälter als «Luxuslösung». Die SP hatte bereits 2006 eine andere Regelung für ehemalige Regierungsmitglieder gefordert. Für die Motion sprachen sich auch die Grünliberalen aus.
Dagegen votierten FDP, CVP, Grüne, EVP und BDP. CVP und FDP forderten, dass als Alternative eine Lösung über eine Pensionskasse geprüft werden solle. Das Ruhegehalt sei jedoch «nicht mehr zeitgemäss».
150’000 Franken pro Jahr
Landammann Roland Brogli (CVP) sagte, die bisherige Lösung sei «massvoll» und könne nicht mit «goldenen Fallschirmen» verglichen werden. Die Unabhängigkeit des Regierungsrates müsse gewährleistet bleiben. Überlegungen für die Zeit nach der Amtszeit dürften keine Rolle spielen.
Ein Vergleich mit anderen Kantonen und dem Bund zeige, dass der Aargau über keine aussergewöhnlich grosszügige Entschädigung seiner Exekutivmitglieder nach Ausscheiden aus dem Amt verfüge, sagte Brogli: «Der Regierungsrat fühlt sich mit dieser Regelung nicht unterbedient.»
Ein amtierendes Regierungsmitglied erhält im Aargau rund 300’000 Franken pro Jahr. Das vor 40 Jahren vom Parlament beschlossene Dekret über die Ruhegehälter der Mitglieder legt die Spielregeln für die Zeit nach dem Ausscheiden nach dem Amt fest.
Ein Ex-Regierungsrat erhält demnach höchstens die Hälfte des zuletzt bezogenen Salärs – also derzeit rund 150’000 Franken. Damit das volle Ruhegehalt ausbezahlt wird, muss ein Regierungsmitglied mindestens zwölf Jahr im Amt gewesen sein.