Rumäniens Ex-Regierungschef Nastase wegen Erpressung verurteilt

Ein Gericht in Bukarest hat den ehemaligen rumänischen Ministerpräsidenten Adrian Nastase am Freitag wegen Erpressung in erster Instanz zu drei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Von der Anklage der Korruption wurde Nastase freigesprochen

Verurteilt: Der rumänische Politiker Adrian Nastase (Archiv) (Bild: sda)

Ein Gericht in Bukarest hat den ehemaligen rumänischen Ministerpräsidenten Adrian Nastase am Freitag wegen Erpressung in erster Instanz zu drei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Von der Anklage der Korruption wurde Nastase freigesprochen

Der derzeitige Oppositionsabgeordnete, der in den Jahren 2000 bis 2004 an der Spitze einer sozialdemokratischen Regierung stand, war angeklagt, in Bukarest eine Villa unter dem Marktpreis erworben und die Chefin der Baufirma, Irina Jianu, im Gegenzug mit einem einflussreichen Posten versorgt zu haben. Nastase wurde ausserdem vorgeworfen, einen ehemaligen rumänischen Konsul in Hongkong erpresst zu haben.

Der Politiker war bei der Urteilsverkündung des 2006 eröffneten und von EU-Beobachtern überwachten Prozess nicht anwesend. Er hatte stets seine Unschuld beteuert und die gegen ihn gerichteten Vorwürfe als politisch motiviert bezeichnet. Sein Anwalt kündigte an, in Berufung zu gehen.

Nastases Frau Daniela wurde wegen Verwendung gefälschter Dokumente zu drei Jahren Haft auf Bewährung, Jianu wegen des gleichen Vergehens zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Im Januar war der 61-jährige Nastase für schuldig befunden worden, im Jahr 2004 insgesamt 1,7 Millionen Euro von Firmen und Geschäftsleuten für seinen Wahlkampf veruntreut zu haben. Dafür wurde er zu zwei Jahren Haft verurteilt. Im Dezember 2011 wurde Nastase in einem anderen Korruptionsverfahren freigesprochen.

Der von Rumänien angestrebte Schengen-Beitritt hängt davon ab, ob die Europäischen Union dem Land Fortschritte im Justizwesen und beim Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität attestiert. Die Entscheidung über die Aufnahme in den Schengenraum, in dem es keine Passkontrollen an den Grenzen gibt, müssen die EU-Staaten einstimmig fällen.

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