Das rumänische Verfassungsgericht hat die Volksabstimmung zur Entmachtung von Präsident Traian Basescu für ungültig erklärt. Mit der Entscheidung bleibe Basescu als Staatschef im Amt, berichtete die Nachrichtenagentur Mediafax am Dienstag.
Die Entscheidung des Gerichts sei mit sechs gegen drei Stimmen ergangen und damit mit der notwendigen Mehrheit in dieser Art von Fragen. Die Mehrheit des Gerichts sei der Meinung, dass die nötige Quote von über 50 Prozent der Stimmberechtigten bei der Abstimmung nicht erreicht worden sei. Dies sagte Richter Augustin Zegrean vor den Medien.
Basescu war im Juli durch die regierende Mitte-Links Koalition vom Amt suspendiert worden. Die darauf angesetzte Volksabstimmung über seine Absetzung scheiterte dann Ende Juli knapp an zu geringer Beteiligung. Dabei sprachen sich aber 87 Prozent der teilnehmenden Bürger dafür aus, dass Basescu abgesetzt wird.
Danach entbrannte ein Streit, ob die Wählerlisten für das Referendum gültig waren. Die Parlamentsmehrheit wollte, dass 3,5 Millionen Wähler, die im Ausland registriert sind, beziehungsweise deren Personalausweis abgelaufen ist, von den Listen gestrichen werden. Sie hofften damit, die Zahl der Wähler soweit zu senken, dass bei dem Referendum das nötige Quorum doch erreicht wird.