Die Krankenkassen buhlen zurzeit um Kunden, denn noch bis Ende November können Versicherte ihre Grundversicherung kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln. Bei den Konsumentenschutzorganisationen häufen sich die Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe.
Bei der Allianz der Konsumentenschutzorganisationen gingen dieses Jahr bisher rund 4000 Beschwerden wegen unerwünschter Werbeanrufe ein. Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumschutz (SKS), bestätigte auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der Pendlerzeitung «20 Minuten».
Der grösste Teil der Beschwerden geht laut Stalder auf das Konto von Krankenkassen. Diese beauftragten häufig Drittfirmen mit der Akquisition von Beratungsterminen und Versicherungsverträgen. Von Januar bis August hatten die Konsumentenschutzorganisationen fast 3000 Beschwerden wegen unerwünschter Werbeanrufen erhalten, in den letzten zwei Monaten registrierten sie eine Zunahme.
Die Beschwerden zeigten allerdings nur die Spitze des Eisbergs, sagte Stalder. Denn nur ein Teil der Betroffenen nehme den Zusatzaufwand auf sich, sich über den unerwünschten Anruf zu beschweren.
Stalder: Regeln greifen nicht
Gemäss dem seit April 2012 geltenden Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handeln Firmen unlauter, wenn sie Personen zu Werbezwecken anrufen, die ihren Eintrag im Telefonbuch mit einem Sternchen versehen liessen.
Zudem haben sich die Krankenkassen selbst Beschränkungen auferlegt: Seit Juni 2011 gilt ein Branchenkodex, der aggressive Formen des Telefonmarketings und das Auftreten von unqualifizierten, wilden Maklern unterbinden soll.
Diese Regeln greifen laut Stalder jedoch nicht. Sie bekräftigte die Forderung der Konsumentenschutzorganisationen an die Justiz, sie müsse rasch abschreckende Urteile sprechen.