Im Kanton Aargau sind im Verlaufe des vergangenen Jahres knapp 3000 Asylsuchende eingetroffen. Im selben Zeitraum wurden 2100 Asylgesuche erledigt. In rund der Hälfte der Fälle erhielten die Personen Asyl oder wurden vorläufig aufgenommen.
Dies geht aus den Zahlen hervor, welche die Aargauer Regierung am Freitag im Rahmen einer CVP-Interpellation veröffentlichte. Abgewiesen wurden 266 Gesuche. Auf weitere 590 Gesuche wurde nicht eingetreten.
499 Mal wurde Asyl gewährt. Darin eingeschlossen sind auch Familienzusammenführungen. Die Zahl der vorläufigen Aufnahmen betrug 517. Weitere 228 Gesuche wurden anderweitig erledigt.
Unterschiedliche Erwerbsquoten
0,22 Prozent der Asylsuchenden, die sich im Kanton Aargau in einem laufenden Asylverfahren befinden, gehen einer Arbeit nach. Damit ist die Aargauer Erwerbsquote deutlich tiefer als der gesamtschweizerische Wert, der 1,73 Prozent beträgt.
Deutlich höher als der nationale Wert ist dagegen mit 53,33 Prozent die Erwerbsquote der im Kanton Aargau vorläufig aufgenommenen Ausländer. Gesamtschweizerisch beträgt dieser Wert 37,65 Prozent.
Auch bei vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen weist der Kanton Aargau mit einer Erwerbsquote von 54,76 Prozent einen höheren Wert auf als die Gesamtschweiz mit 45,38 Prozent. Die Erwerbsquote bei anerkannten Flüchtlingen beträgt kantonal wie national rund 40 Prozent.
Keine Verlängerung der Kostenübernahme
Die Aargauer Regierung ist allerdings trotz steigenden Sozialkosten auf Gemeindeebene nicht bereit, die Frist für die Kostenübernahme zu verlängern. Eine Änderung dieser Praxis würde das gesamte System der Sozialhilfe im Kanton Aargau infrage stellen und zu Abweichungen von der jetzigen Praxis führen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf die selbe CVP-Interpellation.
Derzeit trägt der Kanton über die Dauer von 7 Jahren ab Einreise in die Schweiz hinaus für vorläufig aufgenommene Ausländer die gesetzlichen Auslagen. Bei anerkannten Flüchtlingen erlischt die Ersatzpflicht des Bundes nach 5 Jahren ab Einreise in die Schweiz, bei vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen nach 7 Jahren nach Einreise. Danach gehen diese in die finanzielle Verantwortlichkeit der Gemeinde über.
Diverse Massnahmen beschlossen
Der Regierungsrat beschloss zudem verschiedene Massnahmen in den Asyl- und Flüchtlingsbereichen Freiwilligenarbeit, Integration, Kommunikation und Bildung, wie er am Freitag in einem Communiqué mitteilte. Dies geschah auf Vorschlag der paritätisch aus Kantons- und Gemeindevertretern zusammengesetzten Task Force Flüchtlingswesen.
Eine Hauptstossrichtung der von der Task Force erarbeiteten Vorschläge betrifft die Unterstützung der Gemeinden bei ihren Integrationsbemühungen. Der Regierungsrat stellt Mittel zur Förderung und unterstützt entsprechende Projekte.
Kanton Aargau will mehr Geld vom Bund
Der Kanton Aargau will zudem beim Bund eine Erhöhung der finanziellen Beiträge an die Kantone sowie die rasche Bereitstellung von Asylplätzen in Bundeszentren für Personen mit offensichtlich unbegründeten Gesuchen fordern.
Sie verweist auf die Staatsrechnung 2015. Dort sei das Globalbudget für den Aufgabenbereich «Betreuung von Asylsuchenden» im vergangenen Jahr um 4,3 Millionen Franken überschritten worden. Dies ist laut Regierung auf die stark gestiegene Anzahl von Zuweisungen zurückzuführen, insbesondere aber auch auf die sehr hohen Betreuungskosten für unbegleitete minderjährige Asylsuchende.
Der Regierungsrat verlangt deshalb vom Bund, die Beiträge an die Kantone den veränderten Rahmenbedingungen entsprechend zu erhöhen. Mit dieser Haltung unterstützt der Kanton Aargau entsprechende Forderungen der Konferenz der Kantone, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren.