Russen wollen ausländisches Staatsvermögen beschlagnahmen können

Russland prüft die Einführung eines neuen Gesetzes zur Beschlagnahmung von ausländischem Staatsvermögen. Ministerpräsident Dmitri Medwedew sagte am Donnerstag, die Regierung sollte die Immunität aufheben können, die in Russland für fremde Staatsvermögen gilt.

Russlands Führungsspitze reagiert mit eigenen Beschlagnahmungsplänen auf Konfiskationen wegen der Yukos-Affäre: Regierungschef Dmitri Medwedew und Präsident Wladimir Putin. (Archivbild) (Bild: sda)

Russland prüft die Einführung eines neuen Gesetzes zur Beschlagnahmung von ausländischem Staatsvermögen. Ministerpräsident Dmitri Medwedew sagte am Donnerstag, die Regierung sollte die Immunität aufheben können, die in Russland für fremde Staatsvermögen gilt.

Das neue Gesetz solle die Umsetzung von Justizbeschlüssen erlauben, «darunter die Konfiszierung von Besitz», sagte Medwedew. Die Regierung reagiert damit auf die vorübergehende Beschlagnahmung von russischem Staatsbesitz infolge eines Urteils zum früheren Ölkonzern Yukos.

Das internationale Schiedsgericht in Den Haag hatte im Juli 2014 Russland dazu verurteilt, ehemaligen Aktionären des Yukos-Konzerns Entschädigungen von insgesamt 50 Milliarden Dollar zu zahlen. Die Aktionäre hatten vor dem Gerichtshof wegen Zwangsenteignung geklagt.

Yukos war 2004 in einem undurchsichtigen Auktionsverfahren an russische Staatsunternehmen um den Energiekonzern Rosneft verkauft worden.

Moskau lehnt eine Entschädigung der ehemaligen Aktienbesitzer mit der Begründung ab, dass die Gerichtsentscheidung unrechtmässig sei. Infolge des Urteils wurde in mehreren Ländern, darunter Frankreich und Belgien, russische Vermögenswerte eingefroren.

Medwedew sagte nun, das neue Gesetz sei ausgearbeitet worden «im Kontext vielfach illegaler Aktionen, die aus politischen Gründen gegen unseren Staat und unsere Aktiva in gewissen Ländern getroffen wurden».

Laut der Zeitung «Wedomosti» sollen von dem Gesetz, das nach der Sommerpause ins Parlament kommen soll, die Vermögenswerte von Staatschefs sowie Botschaften, Kriegsschiffe und Flugzeuge ausgenommen sein.

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