Russland muss Opfer von Moskauer Geiseldrama entschädigen

Der russische Staat muss Opfern des blutigen Geiseldramas vor neun Jahren in einem Moskauer Theater Schadensersatz zahlen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verurteilte die Regierung in Moskau, 64 Kläger mit insgesamt 1,25 Millionen Euro zu entschädigen.

Die Opfer des Geiseldramas in Moskau erhalten Geld (Symbolbild) (Bild: sda)

Der russische Staat muss Opfern des blutigen Geiseldramas vor neun Jahren in einem Moskauer Theater Schadensersatz zahlen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verurteilte die Regierung in Moskau, 64 Kläger mit insgesamt 1,25 Millionen Euro zu entschädigen.

Die Befreiungsaktion der russischen Sicherheitskräfte sei schlecht vorbereitet und durchgeführt worden, hiess es in der Urteilsbegründung. Tschetschenische Terroristen hatten das „Nordost“-Musical überfallen und hunderte Menschen über Tage als Geiseln genommen.

Bei der Erstürmung des Theaters wurden die etwa 50 tschetschenischen Geiselnehmer getötet. Durch das eingesetzte Narkosegas kamen jedoch auch zahlreiche Geiseln ums Leben.

Die alles andere als reibungslos verlaufene Befreiungsaktion bewerteten die Strassburger Richter als Verstoss gegen das Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser Artikel verpflichtet jeden Staat, das Leben seiner Bürger zu schützen.

Das Gericht wies jedoch einen Grossteil der Forderungen der Kläger zurück. Sie hatten über eine unverhältnismässige Brutalität der Sicherheitskräfte und eine unzureichende medizinische Versorgung der Opfer geklagt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Erstürmung angesichts der besonderen Umstände das „geringere Übel“ gewesen sei.

Gaseinsatz verhältnismässig

Auch die Entscheidung der russischen Behörden, Narkosegas einzusetzen, hat der Gerichtshof akzeptiert. „Angesichts der Umstände war der Einsatz von Gas bei der Stürmung nicht unverhältnismässig“, hiess es.

Die Richter rügten aber die mangelhafte Vorbereitung der Evakuierung und ärztlichen Versorgung der Opfer. Dass nach dem Einsatz viele Menschen ärztliche Hilfe benötigten, sei zu erwarten gewesen.

Die Kläger hatten besonders kritisiert, dass keine hochrangigen Personen mit den Geiselnehmern verhandelt hatten. Gegen das Urteil aus Strassburg kann Berufung beantragt werden.

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