Der seit Dienstag öffentlich aufliegende Sachplan Asyl (SPA) des Bundes legt für die Asylregion Nordwestschweiz die Details für die beiden Bundeszentren Basel-Stadt und Flumenthal fest. Wo in der Nordwestschweiz die restlichen Plätze geschaffen werden sollen, steht noch nicht fest.
Die Asylregion Nordwestschweiz (AG, BL, BS, SO) muss gemäss Abmachung der Kantone mit dem Bund 840 Plätze in Bundesasylzentren schaffen. In Flumenthal sollen 250 Plätze entstehen, in Basel-Stadt beträgt die künftige Kapazität 390 Plätze.
Nicht im SPA aufgeführt ist das geplante Bundesasylzentrum auf dem Waffenplatz Brugg AG. Dieses soll, wie Ende letzten Jahres bekannt gegeben wurde, nur im Notfall bei einer grossen Flüchtlingswelle in Betrieb genommen werden.
Kapazität in Basel auf 390 Plätze ausbauen
In Basel ist bereits ein Bundesasyl- und Verfahrenszentrum (EVZ) in Betrieb. Dieses muss nun gemäss dem SPA saniert und ausgebaut werden. Geplant ist der Bau eines mehrstöckigen Ersatzneubaus für den bisherigen Bürotrakt. Dort sollen 130 Arbeitsplätze für die Durchführung der Verfahren eingerichtet werden.
Der Unterkunftstrakt ist sanierungsbedürftig und soll allenfalls durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Dieser würde für 350 Schlafplätze ausgelegt. In einem separaten Gebäude soll eine Unterkunft mit bis zu 40 Plätzen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende eingerichtet werden.
Gemäss Renata Gäumann, beim Kanton Basel-Stadt für die Koordination des Asyl- und Flüchtlingswesens zuständig, begrüsst die Regierung den Vorschlag des Bundes. Der Umbau würde für Basel-Stadt nicht viel verändern:
«Der Regierungsrat hat die Neustrukturierung im Asylbereich im Rahmen zweier Asylkonferenzen und in Stellungnahmen zu gesetzlichen Anpassungen mehrmals begrüsst. Im März 2016 hat der Regierungsrat seine Absicht in einer Medienmitteilung kommuniziert, dass Basel-Stadt auch ab Neustrukturierung 2019 Standortkanton eines Bundeszentrums sein wird und dafür mit einer Reduktion bei der Zuweisung von Asylsuchenden kompensiert wird.
Bisher wurden je nach Migrationslage zwischen 320 bis 550 Personen im EVZ untergebracht. Künftig sollen es maximal 350 Plätze im Hauptgebäude sein und weitere 40 Plätze in der vom Bund angemieteten Villa Otterbach. Die Villa wir bereits jetzt vom Bund als Unterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende genutzt. Es handelt sich in dem Sinn nicht um einen Ausbau von Unterbringungsplätzen im Bundesempfangszentrum. Hingegen soll ein Modulbau einen Teil des aktuellen Bürotrakts ersetzen, in welchem neu ca. 120 Arbeitsplätze Platz finden sollen. Denn die mit der Neustrukturierung angestrebte Beschleunigung des Asylverfahrens erfordert zusätzliche Arbeitsplätze in den Bundeszentren, damit der Bund mehrere Verfahrensschritte zeitlich eng getaktet und räumlich unter einem Dach durchführen kann.»
Neues Zentrum für 250 Personen
Die 250 Plätze umfassende, neu geplante Anlage im solothurnischen Flumenthal kommt in unmittelbarer Nachbarschaft zur neuen Justizvollzugsanstalt Solothurn und zur A1-Raststätte Deitingen-Nord, direkt an der Aare, zu liegen. Das Bundesasylzentrum wird auf einer heute grösstenteils in der öffentlichen Zone liegenden Parzelle errichtet.
Gemäss SPA ist vorgesehen, ein bestehendes Gebäude mit einem dreigeschossigen Modulbau zu ergänzen. Neben den 250 Schlafplätzen sollen Arbeitsplätze für Verwaltungstätigkeiten und den Betrieb des Zentrums eingerichtet werden.
Der Kanton Solothurn unterstützt die Schaffung des Bundesasylzentrums. Der Kanton ist auch Eigentümer der Parzelle und räumte dem Bund mit Vertrag vom 3. Dezember 2016 ein Baurecht ein.
Der Standort ist mit dem öffentlichen Verkehr nicht optimal erschlossen. Das Staatssekretariat für Migration prüft deshalb, ob die An- und Abreise der Bewohner allenfalls mittels eines speziellen Transportkonzepts erleichtert werden soll.
Auflage bis Anfang Juli
Das Staatssekretariat für Migration und das Bundesamt für Raumentwicklung haben das Verfahren zur Anhörung der Kantone und Gemeinden sowie zur Information und Mitwirkung der Bevölkerung über den Sachplan Asyl am Dienstag eröffnet. Der SPA legt die Standorte der künftigen Bundesasylzentren fest und dient als Basis für die Plangenehmigungsverfahren dieser Zentren.
Der Entwurf des SPA liegt bis am 4. Juli 2017 bei den betroffenen Kantonen und Gemeinden öffentlich auf. Mit der für Ende 2017 geplanten Verabschiedung des SPA durch den Bundesrat werden die darin enthaltenen Standortfestlegungen für Bundesasylzentren für alle Planungsbehörden verbindlich.