«Sackgeldjobs» werden von AHV-Beitragspflicht befreit

Wer gelegentlich einen Babysitter beschäftigt, soll dieses Arbeitsverhältnis in Zukunft nicht mehr bei der AHV anmelden müssen. Der Ständerat hat sich dafür ausgesprochen, geringfügige Löhne kleine Dienstleistungen von der AHV-Beitragspflicht zu befreien.

Sackgeld für Kinderhüten soll nicht AHV-pflichtig sein (Symbolbild) (Bild: sda)

Wer gelegentlich einen Babysitter beschäftigt, soll dieses Arbeitsverhältnis in Zukunft nicht mehr bei der AHV anmelden müssen. Der Ständerat hat sich dafür ausgesprochen, geringfügige Löhne kleine Dienstleistungen von der AHV-Beitragspflicht zu befreien.

Nach einer hitzigen Diskussion hat die kleine Kammer am Dienstag mit 22 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen eine entsprechende Motion von Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) angenommen. Sie folgte damit dem Nationalrat.

Der Bundesrat hatte den Vorstoss befürwortet und eine konkrete Umsetzung vorgeschlagen: Einkommen von Personen bis 25 Jahre, die in Privathaushalten angestellt sind und deren Lohn weniger als 750 Franken im Jahr beträgt, sollen von der AHV-Beitragspflicht befreit werden.

Die vorberatende Kommission hatte die Motion jedoch zur Ablehnung vorgeschlagen. Die Mehrheit habe grosse Zweifel, ob überhaupt ein Handlungsbedarf bestehe, sagte Kommissionspräsidentin Liliane Maury Pasquier (SP/GE). Zudem würde durch die Motion «eine weitere Ausnahme von der Ausnahme» geschaffen, was das System noch komplizierter mache.

Rasch in der Illegalität

Anders sah dies Isidor Baumann (CVP/UR), der für die Annahme der Motion plädierte. «Nachbars- und Freundschaftsdienste sollen geleistet werden können, ohne dass zuerst an die AHV gedacht werden muss», sagte er. Auch sei der Verwaltungsaufwand bei der AHV im Vergleich zu den kleinen Beträgen, um die es hier gehe, gross.

Bundesrat Alain Berset illustrierte die Konsequenzen der heutigen Regelung an einem Beispiel: «Wenn eine Mutter das 18-jährige Nachbarsmädchen bittet, einmal einen Abend auf ihre Kinder aufzupassen, und diesem dafür 40 Franken gibt, handelt sie heute illegal», gab er zu bedenken.

Hier müsse das System flexibler gestaltet werden – auch damit es weiterhin die Unterstützung der Bevölkerung geniesse. Berset machte zudem deutlich, dass der Bundesrat diese Änderung auch in eigener Kompetenz beschliessen könnte.

Paul Niederberger (CVP/NW) wollte das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen, da es Unklarheiten gebe. Der Rat lehnte dies jedoch mit 30 zu 11 Stimmen ab.

Schwarz beschäftigte Putzfrau

Die Diskussion über AHV-Beiträge für Angestellte in Privathaushalten war entbrannt, nachdem der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr wegen einer schwarz beschäftigten Putzfrau in die Schlagzeilen geraten war.

Fehr selbst forderte in der Folge mit einer Motion eine Freigrenze von 2300 Franken pro Jahr für Dienstleistungen in privaten Haushaltungen. Dies lehnt der Bundesrat ab; im Parlament wurde der Vorstoss noch nicht behandelt.

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