Säumige Aargauer Gemeinden erhalten bald Post vom Kanton

Aargauer Gemeinden, die keine oder zu wenige Asylsuchende unterbringen, erhalten im Mai Post vom Kanton. Wenn eine Gemeinde ihrer Pflicht weiterhin nicht nachkommt, so muss sie dem Kanton pro Asylsuchender und Tag eine Pauschale von 110 Franken bezahlen.

Aargauer Gemeinden, die keine oder zu wenige Asylsuchende unterbringen, erhalten im Mai Post vom Kanton. Wenn eine Gemeinde ihrer Pflicht weiterhin nicht nachkommt, so muss sie dem Kanton pro Asylsuchender und Tag eine Pauschale von 110 Franken bezahlen.

In der ersten zwei Wochen des Monats Mai werden die ersten Zuweisungsverfügungen erlassen, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Mittwoch mitteilte. Es würden zuerst Gemeinden belangt, die ihre Aufnahmepflicht bisher gar nicht erfüllt hätten.

In einem zweiten Schritt werden Gemeinden in die Pflicht genommen, die ihrem Soll bis anhin nur teilweise nachkommen. Mit der Zuweisungsverfügung beginnt gemäss DGS eine Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen.

Nach dieser Frist stellt das Departement von Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne) denjenigen Gemeinden, die sich immer noch weigern, Asylbewerber aufzunehmen, die Kosten der Ersatzvornahme in Rechnung. Die Pauschale beträgt 110 Franken pro Person und Tag. Die Ersatzvornahme wird längstens bis zur Übernahme der Person durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.

Das neue Regime gilt seit Anfang Jahr. Der Grosse Rat stimmte einer entsprechenden Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes zu. Bis Ende 2015 hatten säumige Gemeinden pro Person und Tag dem Kanton zehn Franken zu überweisen. Diese Ersatzabgabe hatte dazu geführt, dass sich die Gemeinden relativ günstig von ihrer Pflicht «freikaufen» konnten.

Gemeinden müssen noch 314 Personen aufnehmen

Als Folge der geänderten Spielregeln schufen zahlreiche Gemeinden zusätzliche Unterbringung für vorläufig aufgenommene Personen, wie das DGS festhält. Per Ende März mussten die Gemeinden 2530 Personen aufnehmen. Davon befanden sich 314 Personen – 12,4 Prozent – in den Strukturen des Kantons.

Der Kanton rechnet damit, diese Personen den Gemeinden Mitte Juni zuweisen zu können. Ende Juni soll eine aktuelle Auswertung erstellt werden, die Auskunft über die Erfüllung der Aufnahmepflicht der Gemeinden gibt.

Das DGS geht davon aus, dass der Druck auf die Unterbringungsstrukturen hoch bleiben wird. In den ersten drei Monaten habe es zwar eine Entspannung gegeben. Im Laufe des Jahres sei jedoch nicht damit zu rechnen, dass der Kanton und die Gemeinden weniger Personen aufnehmen müssten.

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