Die meisten Sans Papiers sind nicht krankenversichert. Der Bundesrat möchte, dass sich dies ändert. Eine Gesetzesrevision hält er aber nicht für nötig, da bereits heute eine allgemeine Versicherungspflicht besteht.
Sans Papiers seien der sozialen Krankenversicherung unterstellt, da sie in der Schweiz Wohnsitz hätten, hält der Bundesrat in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht fest. In Erfüllung eines parlamentarischen Auftrags hatte er die Situation der Sans Papiers hinsichtlich der Krankenversicherung und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung untersuchen lassen.
Fazit: Nur wenige Sans Papiers sind versichert. Dies habe einerseits mit dem Widerstand der Sans Papiers gegenüber den Behörden und mit ihrer finanziellen Lage zu tun, schreibt der Bundesrat. Andererseits habe es aber auch mit der Haltung der Versicherer zu tun. Ins Gewicht fällt ferner, ob ein Kanton die Einhaltung der Versicherungspflicht überprüft.
Sans Papiers, die nicht versichert seien, könnten hohe soziale Kosten verursachen, schreibt der Bundesrat. Diese müsse letztlich oft die öffentliche Hand tragen. Weil Arztbesuche aufgeschoben würden, bis sie unvermeidlich seien, benötigten Sans Papiers häufig kostspielige Behandlungen.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass mehr Sans Papiers versichert sein sollten. Eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes sei aber nicht erforderlich, heisst es im Bericht.