Sarasin-Anlagestiftung soll Überbauung realisieren

Die Wohnüberbauung des früheren Basler Kinderspital-Areals am Schaffhauserrheinweg soll von der Sarasin Anlagestiftung SAST realisiert werden: Die Basler Regierung hat das Areal der Stiftung im Baurecht übergeben.

Platz für Neues: Das alte Kinderspital im Abbruch. (Bild: Google Maps (Screenshot))

Die Wohnüberbauung des früheren Basler Kinderspital-Areals am Schaffhauserrheinweg soll von der Sarasin Anlagestiftung SAST realisiert werden: Die Basler Regierung hat das Areal der Stiftung im Baurecht übergeben.

Die Sarasin Anlagestiftung erhält das Areal im Baurecht für maximal hundert Jahre, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Den Mietteil der Wohnüberbauung werde sie in ihre Anlagegruppe „Nachhaltig Immobilien Schweiz“ übernehmen. Den Stockwerkeigentums-Teil werde sie in den Verkauf bringen.

Die Stiftung ist 1991 von der Basler Bank Sarasin gegründet worden. Gemäss Internet-Webseite dient sie der Anlage von Vorsorgevermögen und richtet sich vor allem an kleinere und mittlere Pensionskassen, Freizügigkeits- und Säule-3a-Stiftungen oder andere Vorsorgeeinrichtungen.

Die nachhaltige Immobilien-Anlagegruppe ist Teil der Produktepalette der Anlagestiftung. Die Stiftung sei „seit über zwanzig Jahren Pionierin bei nachhaltigen Anlagen in der Schweiz“, schreibt die Regierung.

Baubewilligung erteilt

Als Investorin ausgewählt wurde die Stiftung laut der Mitteilung aus 37 Bewerbungen. Das Verfahren war zweistufig: Zunächst seien interessierte Investoren zu einem unverbindlichen Angebot eingeladen worden; elf von ihnen seien danach eingeladen worden, ein definitives Angebot zu unterbreiten.

Das Areal des alten Kinderspitals ist mit dessen Umzug ins neue Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) an der Spitalstrasse im Januar 2011 frei geworden. Der Bebauungsplan für das Areal wurde auf der Basis des in einem Ideenwettbewerb erkorenen Siegerprojekts von Jessen Vollenweider Architektur aus Basel erarbeitet.

Die Baubewilligung liegt vor, wie die Regierung weiter festhält. Entstehen sollen sowohl Miet- als auch Eigentumswohnungen sowie ein „guter Mix von Wohnungen im mitteleren und höheren Segment“. Im Baurechtsvertrag geregelt sei, dass die künftigen Bewohner Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt nehmen müssen.

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