Sarasin-Anzeige richtet sich auch gegen allfällige Anstifter

Die Bank Sarasin geht nicht nur gegen ihren früheren IT-Mann rechtlich vor – ihre Anzeige richtet sich auch gegen allfällige Anstifter des Mannes. Christoph Blocher beteuerte erneut, nicht im Besitz der entwendeten Dokumente zu sein. Der Sprecher des Bundesrats widerspricht.

Philipp Hildebrand gestern Donnerstag vor den Medien (Bild: sda)

Die Bank Sarasin geht nicht nur gegen ihren früheren IT-Mann rechtlich vor – ihre Anzeige richtet sich auch gegen allfällige Anstifter des Mannes. Christoph Blocher beteuerte erneut, nicht im Besitz der entwendeten Dokumente zu sein. Der Sprecher des Bundesrats widerspricht.

Die Affäre um Devisengeschäfte von Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand zog auch am Tag nach Hildebrands Medienauftritt weitere Kreise.

Die Bank Sarasin teilte mit, dass sich ihre Strafanzeige nicht nur gegen den früheren IT-Mitarbeiter richtet, sondern auch gegen Personen, die ihn möglicherweise zur Verletzung des Bankgeheimnisses angestiftet haben.

Dies könnte zumindest für den Thurgauer Juristen und SVP-Kantonsrat Hermann Lei ungemütlich werden. Ihm waren die gestohlenen Bankdaten übergeben worden, deren Inhalt über SVP-Vizepräsident Christoph Blocher den Weg in den Bundesrat fanden. Die Bank zieht zudem zivile Schadenersatzforderungen in Betracht.

Der IT-Mitarbeiter, der Hildebrands Daten weitergegeben haben soll, bleibt derweil auf freiem Fuss.

Blocher: „Keinerlei Unterlagen“

Unklar bleibt die genaue Rolle von Christoph Blocher. An einer Medienkonferenz vom Freitag in Rorschach SG stellte er sich erneut als „Briefträger“ dar. Er will dem Bundesrat keine Bankdokumente vorgelegt haben – zumindest keine Originaldokumente.

In Rorschach sagte Blocher: „Ich habe bei den drei Treffen mit der Kontrollbehörde weder Originaldokumente gezeigt noch solche übergeben, weil ich keine solchen Dokumente hatte.“ Am Donnerstagabend hatte Blocher seine Aussage in der Sendung „TalkTäglich“ auf TeleZüri in andere Worte gepackt: „Ich habe keinerlei Unterlagen von einer Bank oder von Bankkonti.“

Dem widerspricht der Bundesrat, wie NZZ online am Freitag publik machte. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda teilte Bundesratssprecher André Simonazzi mit: „Ich bestätige, dass Herr Blocher Bundespräsidentin Calmy-Rey ein Dokument zeigte.“ Das Dokument sei „eine Kopie von schlechter Qualität“ gewesen. Es habe einen Bankauszug einer nicht identifizierten Bank gezeigt und auf den Namen von Philipp Hildebrand gelautet.

Beim Treffen sei auch ein Vertreter der Bundeskriminalpolizei dabei gewesen, der eigens für die Überprüfung des Dokuments beigezogen wurde. „Der Spezialist der Bundeskriminalpolizei stellte fest, dass die im Dokument enthaltenen Informationen plausibel seien“, schreibt Simonazzi. Der Experte konnte aber die Echtheit des Dokuments nicht bestätigen. Es habe „präzise Angaben zu verschiedenen Banktransaktionen“ enthalten.

„Weltwoche“-Köppel: Bleiben bei unserer Darstellung

Die „Weltwoche“ bleibt auch nach den neuesten Entwicklungen bei ihrer Darstellung. Sie hatte am Donnerstag berichtet, nicht Philipp Hildebrands Ehefrau, sondern dieser selbst stecke hinter den Transaktionen. „Es gibt keinen Zweifel“, schrieb Verleger und Chefredaktor Roger Köppel im Editorial.

Am Montag beschäftigt sich auch die Politik mit der Affäre. Die Wirtschaftskommission (WAK) hat sowohl Hildebrand als auch Bankratspräsident Hansueli Raggenbass und Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zur Anhörung eingeladen. Alle drei hätten ihre Teilnahme bestätigt, sagte der Kommissionssekretär zur sda. Um 18 Uhr wird die WAK dann an einer Medienkonferenz orientieren.

Nächster Artikel