Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy hat in einer Bestechungsaffäre eine juristische Niederlage einstecken müssen: Das Pariser Berufungsgericht erklärte eine Abhöraktion gegen den heutigen Chef der konservativen Oppositionspartei UMP für rechtmässig.
Sarkozys Anwälte sagten am Donnerstag, ihre «wesentlichen» Anträge gegen ein Ermittlungsverfahren gegen den Politiker seien abgelehnt worden. Sie kündigten an, nun vor Frankreichs Obersten Gerichtshof ziehen zu wollen.
Auf Grundlage abgehörter Handytelefonate Sarkozys mit seinem Anwalt Thierry Herzog war im Juli 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen den Politiker eingeleitet worden. Er soll versucht haben, einen Staatsanwalt an Frankreichs Oberstem Gerichtshof zu bestechen, um Informationen zum Verlauf eines ihn betreffenden Verfahrens zu erlangen oder dieses zu beeinflussen.
Sarkozys Anwälte wollten vor dem Pariser Berufungsgericht erreichen, dass die Justiz die Abschrift der abgehörten Telefonate nicht nutzen darf. Hätten sie Recht bekommen, wäre das zuletzt ruhende Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy vermutlich in sich zusammengestürzt.
Die Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts ist ein schwerer Rückschlag für Sarkozy, der in zwei Jahren den Elysée-Palast zurückerobern will. Die Ermittlungen gegen ihn könnten in einem Prozess münden. Der 60-Jährige, der 2012 abgewählt worden war, ist in einer Reihe weiterer Affären verstrickt, die ihm ebenfalls noch gefährlich werden könnten.