SBB ergreift nach Zugunglück weitere Sicherheitsmassnahmen

Die SBB trifft gut vier Monate nach einem tödlichen Zugunglück in Granges-près-Marnand VD weitere Sicherheitsmassnahmen. Auf fünf zusätzlichen Bahnhöfen, darunter drei im Zürcher Oberland, dürfen Züge erst abfahren, wenn der Fahrdienstleiter die Erlaubnis gegeben hat.

Das Unglück in Granges-pres-Marnand löste Sicherheitsmassnahmen aus (Bild: sda)

Die SBB trifft gut vier Monate nach einem tödlichen Zugunglück in Granges-près-Marnand VD weitere Sicherheitsmassnahmen. Auf fünf zusätzlichen Bahnhöfen, darunter drei im Zürcher Oberland, dürfen Züge erst abfahren, wenn der Fahrdienstleiter die Erlaubnis gegeben hat.

Dieses so genannte Vier-Augen-Prinzip wird zum Fahrplanwechsel am Sonntag (15. Dezember) eingeführt, wie die SBB am Donnerstag mitteilte. Betroffen sind die Bahnhöfe Bauma, Turbenthal und Wald im Zürcher Oberland, Galmiz FR und Lucens VD.

Alle diese Kreuzungsbahnhöfe werden örtlich bedient. Gemäss den Ausführungen der SBB sind sie zurzeit mit Gruppensignalen ohne Abfahrverhinderung ausgestattet.

Massnahmen auch in ferngesteuerten Kreuzungsbahnhöfen

Weiter will die SBB 21 ferngesteuerte Kreuzungsbahnhöfe bis spätestens Ende 2015 vorzeitig absichern. Diese Stationen sollen mit einer vereinfachten Geschwindigkeitsüberwachung ausgerüstet werden. Damit wird laut der SBB die Überprüfung «Sicherheit nach Granges-Marnand» abgeschlossen sein.

Am 29. Juli kam es in Granges-près-Marnand VD zu einer schweren Zugkollision, weil einer der beiden beteiligten Lokführer ein Rotlicht überfahren hatte. Der Lokführer des andern Zuges kam ums Leben; mehr als 20 Personen wurden verletzt.

Als erste Massnahme nach diesem Unfall hatte die SBB schon früher auf sieben Bahnhöfen das Vier-Augen-Prinzip ein geführt. Betroffen waren hauptsächlich Bahnhöfe in der Westschweiz, nämlich neben Granges-Marnand, jene von Avenches VD, Châtillens VD, Cugy FR, Estavayer-le-Lac FR, Yvonand VD sowie jener von Zweidlen ZH.

Schon Ende 2011 hatte die SBB das so genannte 1700-Punkte-Programm beschlossen. Ziel ist, bis 2018 1700 zusätzliche Signale technisch aufzurüsten, das heisst mit einer Geschwindigkeitsüberwachung respektive einer Abfahrverhinderung. Die Umsetzung des Programms läuft laut SBB wie geplant; die Umrüstung kostet 50 Millionen Franken.

Das Programm war zunächst bis 2020 ausgelegt. Nach einem Zugunfall in Neuhausen SH im Januar 2013 – auch dort überfuhr ein Lokführer ein Rotlicht – entschied die SBB dann aber, es zu Gunsten der Sicherheit zu forcieren. Sie folgt damit Empfehlungen eines externen Gutachtens, das vor Verzögerungen bei diesem Programm gewarnt hatte.

Vor Richtungsentscheid über ETCS Level 2

Das Gutachten empfahl auch eine raschere flächendeckende Einführung der Führerstand-Signalisierung ETCS Level 2, und das in den Jahren 2018 bis 2035. Die SBB kündigte am Donnerstag für 2014 einen Richtungsentscheid der Konzernleitung dazu an. Mit ETCS Level 2 sind keine Aussensignale mehr nötig.

Die Empfehlungen des Gutachtens und einer zweiten Expertise zum Arbeitsumfeld der Lokführer nimmt die SBB in ihr Sicherheitsprogramm auf. Das Gutachten zum Faktor Mensch empfahl namentlich, so genannte Signalfälle mit Lokführern besser aufzuarbeiten. Beide Gutachten hatte die SBB nach den Unfall in Neuhausen bestellt.

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