Die SBB haben einen Kadermitarbeiter zu Recht fristlos entlassen, weil er problematische Eigengeschäfte mit Lieferfirmen getätigt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Ein Strafverfahren in gleicher Sache ist noch hängig.
Der Betroffene war seit 1996 für die SBB tätig. Zuletzt hatte er eine Kaderstelle inne, bei der er auch mit der Vergabe von Aufträgen beschäftigt war. 2011 eröffnete die Bundesanwaltschaft (BA) gegen den Mann ein Verfahren wegen Sichbestechenlassens. In diesem Rahmen führte sie auch eine Hausdurchsuchung durch.
Beratermandat in Dubai
2012 entliessen die SBB den Mann wegen dubioser Eigengeschäfte mit Lieferanten fristlos. Konkret wurde ihm vorgeworfen, 70’000 Franken für die Beratung von Firmen in Dubai kassiert, von einer Baufirma ein privates Darlehen von über 30’000 Franken erhalten und von einem weiteren Unternehmen Reisegutscheine entgegengenommen zu haben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes nun abgewiesen. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. Gemäss Urteil ist die Befürchtung der SBB berechtigt, dass bei Bekanntwerden seiner Geschäfte in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, dass SBB-Mitarbeiter bestechlich seien.
Die anhaltenden und mehrfachen Pflichtverletzungen seien als schwerwiegend einzustufen, zumal es sich beim Betroffenen um einen Kadermitarbeiter handle. Die Voraussetzungen für eine fristlose Entlassung seien damit erfüllt. Das Strafverfahren gegen den Mann befindet sich laut BA-Sprecherin Jeannette Balmer in der Endphase.