SBB muss Rollstuhlbereich in neuen Intercity-Zügen verschieben

Die SBB muss ihre neuen Intercityzüge laut Bundesverwaltungsgericht mit einem zusätzlichen Rollstuhlbereich ausserhalb des Speisewagens ausstatten. Nicht nötig ist der von Behindertenorganisationen geforderte Einbau eines Lifts zum Restaurant im Oberdeck.

Ein Mann im Rollstuhl sitzt in einem Rollstuhlabteil der ersten Klasse eines InterCity-Doppelstockzugs der SBB (Archiv) (Bild: sda)

Die SBB muss ihre neuen Intercityzüge laut Bundesverwaltungsgericht mit einem zusätzlichen Rollstuhlbereich ausserhalb des Speisewagens ausstatten. Nicht nötig ist der von Behindertenorganisationen geforderte Einbau eines Lifts zum Restaurant im Oberdeck.

Die SBB wollte in den zukünftigen Doppelstock-Fernverkehrszügen IC200 den Rollstuhlbereich und eine rollstuhlgängige Toilette in der Verpflegungszone im Unterdeck des Speisewagens unterbringen. Weitere Plätze für Rollstuhlfahrer sind in Multifunktionsabteilen vorgesehen, die über kein spezielles WC verfügen.

Die entsprechenden Pläne wurden 2011 vom Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerden der Behindertenorganisationen „Integration Handicap“ und der „Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt“ nun teilweise gutgeheissen.

Zum Reisen im Bistro gezwungen

Die SBB muss demnach drei zusätzliche Rollstuhl-Stellplätze samt Spezial-WC in einem Nachbarwagen des Speisewagons einrichten. Die Verpflegungszone im Unterdeck mit zwei Rollstuhlplätzen und einer rollstuhlgängige Toilette sei beizubehalten. Abgewiesen hat das Gericht die Forderung nach einem Lift zum Speisewagen im Oberdeck.

Die beiden Behindertenorganisationen hatten geltend gemacht, dass Rollstuhlfahrer mit der geplanten Zuggestaltung faktisch gezwungen wären, im Bistro zu reisen. Das führe zu unzumutbaren Verhältnissen und einer erheblichen Einschränkung des Reisekomforts.

Zudem entstehe so eine Art Behindertenghetto, das für andere Fahrgäste unattraktiv sei und zeitweise zu wenig Platz biete. Die Rollstuhlplätze in den Multifunktionsabteilen seien wegen den kürzeren Sitzabständen sowie wegen fehlender Spezial-Toiletten und Minibar keine vollwertige Alternative.

Zeit und Geld

In seinem Urteil hält das Bundesverwaltungsgericht fest, dass Rollstuhlfahrer im Vergleich zu anderen Fahrgästen schlechter gestellt würden, wenn sie grundsätzlich im Speisebereich reisen müssten. Dies würde zu Benachteiligungen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes führen.

Die SBB hatte erfolglos argumentiert, dass die Verlegung des Rollstuhlbereichs bei den geplanten 20 Zugkompositionen hohe Kosten verursachen würde. Die Inbetriebnahme der neuen Wagen würde sich um acht bis zwölf Monate verzögern. Zudem würden vier oder mehr normale Sitzplätze verloren gehen.

Weiterzug wird geprüft

Laut Gericht überwiegt indessen der Nutzen für die Rollstuhlfahrer die Nachteile der SBB deutlich. Unverhältnismässig wäre dagegen der technisch kaum realisierbare Einbau des Lifts in den Speisewagen. Die geplante bediente Verpflegungszone im Unterdeck stelle eine angemessene und ausreichende Ersatzlösung dar.

Wie die SBB am Mittwoch mitteilte, geht sie von Mehrkosten in einem höheren zweistelligen Millionenbetrag aus. Die verlangten Änderungen seien aus ihrer Sicht nicht verhältnismässig. Die SBB prüfe deshalb in enger Abstimmung mit dem Hersteller Bombardier, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen.

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