Rund einen Monat nach der Zugkollision in Granges-près-Marnand (VD) ergreifen die SBB weitere Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit. Ab sofort wird am Ort des Unglücks und in sechs weiteren Bahnhöfen die Abfahrerlaubnis durch den Fahrdienstleiter wieder eingeführt.
Das sogenannte Vieraugenprinzip werde neu auf den Bahnhöfen Granges-près-Marnand, Cugy (VD), Estavayer (FR), Yvonand (VD), Court (BE), Pruntrut (JU) und Zweidlen (ZH) angewendet, teilen die SBB mit (das Communiqué ist auf der Rückseite dieses Artikels zu finden). In diesen Bahnhöfen war der Fahrdienstleiter bisher nur für die Bedienung des Stellwerks verantwortlich.
Zudem wollen die SBB bestehende interne Qualitätskontrollen verstärken, indem neu auch Mitarbeitende wie Lokführer, Zugbegleiter und Fahrdienstleiter miteinbezogen werden.
Weitere mittel- und langfristige Massnahmen wie zum Beispiel die beschleunigte Ausrüstung von 1700 Signalen mit einer Geschwindigkeitsüberwachung oder die Überprüfung des Abfahrprozesses seien in Prüfung.
Meyers Versprechen
Sicherheit sei ein zentrales Konzernziel, liess sich SBB-Chef Andreas Meyer vernehmen. «Selbstverständlich analysieren wir jeden Fehler und jeden Unfall systematisch. Das gilt erst recht für einen Unfall wie in Granges-près-Marnand. Bei neuen Erkenntnissen ergreifen wir die notwendigen Massnahmen.»
Am 29. Juli kam es in Granges-près-Marnand zu einer schweren Zugskollision, weil einer der beiden beteiligten Lokführer ein Rotlicht überfahren hatte. Der Lokführer des andern Zuges kam beim Unfall ums Leben; mehr als 20 Personen wurden verletzt.