Die SBB hat seit dem 1. Juli fast alle ihrer Bahnpolizisten mit Schusswaffen ausgerüstet. Bislang hat noch keiner der rund 200 Polizisten von seiner Waffe Gebrauch machen müssen.
„Die geladene Waffe darf nur bei legitimer Notwehr eingesetzt werden“, betonte Frédéric Revaz, Pressesprecher der SBB, am Mittwoch auf Anfrage. Sie dürfe in keinem Fall zur Einschüchterung verwendet werden.
Die Zahl der Transportpolizisten sollte aber nicht weiter steigen. Es zeige sich, dass die Bahnpolizei die Züge im gesamten Schweizer Streckennetz ausreichend überwachen könne.
Als positiv erachtet Max Hofmann, Generalsekretär des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter, die Bewaffnung der Bahnpolizei. Deren Mitglieder verfügten über den gleichen Leistungsausweis wie Kantonspolizisten.
„Ein Polizist muss alle verfügbaren Instrumente haben, um seine Aufgaben zu erfüllen“, sagte Hofmann auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Dazu gehöre auch die Schusswaffe.
Der Bundesrat hatte im August 2011 entschieden, dass die Bahnpolizisten künftig Schusswaffen tragen dürfen. In der parlamentarischen Beratung war die Frage der Bewaffnung derart umstritten gewesen, dass die Räte am Ende beschlossen, den Entscheid an den Bundesrat zu delegieren.