Schäuble wirbt erneut für Steuerabkommen mit der Schweiz

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat erneut für das Steuerabkommen mit der Schweiz geworben, das an den SPD- und Grünen-regierten Ländern im Bundesrat zu scheitern droht. Ohne das Abkommen verjährten jedes Jahr deutsche Steuerforderungen in grossem Umfang, schrieb er in der Wochenendausgabe der „taz“.

Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (Archiv) (Bild: sda)

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat erneut für das Steuerabkommen mit der Schweiz geworben, das an den SPD- und Grünen-regierten Ländern im Bundesrat zu scheitern droht. Ohne das Abkommen verjährten jedes Jahr deutsche Steuerforderungen in grossem Umfang, schrieb er in der Wochenendausgabe der „taz“.

„Daher sollten wir den Weg nutzen, den uns das Abkommen bietet, also eine pauschale Nachversteuerung in sehr beachtlicher Höhe und eine vollkommene steuerliche Gleichbehandlung mit Vermögen in Deutschland für die Zukunft, und jetzt den ewigen Disput beenden.“

Der ehemalige Finanzminister Hans Eichel (SPD) kritisiert die Schweiz in der Zeitung scharf. Dort lagere massenhaft Schwarzgeld, auch aus Deutschland.

„Es ist ein Geschäftsmodell der Schweiz (und aller anderen Steueroasen) und der meisten ihrer Banken, solches Geld anzulocken, es vor dem zuständigen Steuerfiskus zu verstecken und sich den so ermöglichten Gewinn mit den Steuerflüchtlingen zu teilen. Das ist Hehlerei.“ Solange das so sei, werde es Menschen geben, die dies anprangern und aufdecken. Der deutsche Rechtsstaat dürfe so erhaltene CDs verwenden.

Das zwischen Deutschland und die Schweiz ausgehandelte Abkommen sieht vor, dass ab 2013 auf alle Kapitalerträge deutscher Bankkunden bei Schweizer Banken eine Steuer fällig wird, die so hoch ist wie die Abgabe in Deutschland.

Bisher am deutschen Fiskus vorbei in das Nachbarland gebrachte Gelder sollen pauschal mit 21 bis 41 Prozent nachversteuert werden – je nach Dauer und Grösse der Einlagen. Dies soll rückwirkend für zehn Jahre gelten. SPD und Grüne halten diese Regelungen für nicht weitgehend genug.

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